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Wien-Wahl: Wandel wirft Strache "illegale Einwanderung" vor

Unklarheit über Straches Hauptwohnsitz vor der Wien-Wahl 2020.
Unklarheit über Straches Hauptwohnsitz vor der Wien-Wahl 2020. ©APA
Erneut wird vor der Wien-Wahl der Hauptwohnsitz von Heinz-Christian Strache diskutiert. Obwohl der Spitzenkandidat seiner eigenen Liste seinen Hauptwohnsitz in Wien gemeldet hat, lebt er mir seiner Familie in Niederösterreich. Die Liste Wandel ortet darin einen Verstoß gegen das Meldegesetz.

Laut der Kleinpartei Wandel ist Strache demnach gar nicht berechtigt, bei der Wiener Landtagswahl am 11. Oktober anzutreten. Kandidieren dürfen nämlich nur Menschen, die ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Wien haben. Aus diesem Grund hat der Wandel bei den zuständigen Behörden in Wien sowie Niederösterreich Sachverhaltsdarstellungen eingebracht, um "diese illegale Einwanderung in die Wiener Abgeordnetenimmunität" zu verhindern.

"Lebensmittelpunkt von HC Strache ist ganz klar in Wien"

Straches Partei Team HC Strache teilte "Wien Heute" mit: "Der familiäre, private, politische und auch im Freizeitleben stattfindende Lebensmittelpunkt von HC Strache ist ganz klar Wien und somit der gemeldete Hauptwohnsitz in 1030 Wien." Der Geschäfts- und Nebenwohnsitz im Sommer sei Weidling bei Klosterneuburg.

Wahlbehörde prüft die Angelegeheit

Auch die Wahlbehörde prüft derzeit die Angelegenheit - allerdings routinemäßig. Es handle sich um eine normale Vorgehensweise, dass der Hauptwohnsitz von Kandidaten bei der Gemeinderats- wie übrigens auch bei der Nationalratswahl - nach Einreichung des Wahlvorschlages im Melderegister überprüft wird, hieß es auf APA-Anfrage. "Das wird automatisch abgeglichen", erklärte Christine Bachofner, Leiterin der Magistratsabteilung 62.

Strache müsse nun nachweisen, dass er am 14. Juli 2020 - das sei der relevante Stichtag -, in Wien seinen Lebensmittelpunkt hatte. "Das Melderegister ist ein Indiz dafür", so Bachofner. In dem Verfahren gibt es übrigens nur eine Person, die Parteistellung hat: "Das ist nur der Betroffene selber." Details zur Causa Strache gab die MA 62-Leiterin nicht bekannt: "Das darf ich nicht."

Bereits bei vorigen Wien-Wahlen Kritik an Wohnsitz

Die Vorwürfe gegen Strache sind nicht neu. Bereits bei vergangenen Wahlgängen war Kritik aufgekommen, dass dieser an seiner als Hauptwohnsitz gemeldeten Adresse in Wien-Landstraße nicht tatsächlich residiert. Dennoch ließ es sich der frühere freiheitliche Parteichef nicht nehmen, sich bei der Stimmabgabe in seinem angegeben Heimatbezirk filmen und fotografieren zu lassen.

Strache lebt teils mit seiner Familie in einem Haus samt Garten in Klosterneuburg, was auch in diversen Homestorys dokumentiert ist. Für politischen Wirbel sorgte die Adresse bereits, als bekannt worden war, dass der Spitzenkandidat dafür einen Mietzuschuss von 2.500 Euro monatlich von der Wiener FPÖ-Landesgruppe erhalten habe. Das Grundstück ist laut Firmenbuch knapp 2.750 Quadratmeter groß und gehört einem ehemaligen Treuhänder und Steuerberater.

Mutter bestritt, dass Strache in Wien wohnte

Die Mutter von Heinz-Christian Strache hat laut einem "Presse"-Bericht vorigen Sommer bestritten, dass der Ex-FPÖ-Chef damals in jener Wiener Wohnung lebte, in der er hauptgemeldet ist. Der Bericht verweist auf einen Akt der Casinos-Ermittlungen, wonach Straches Mutter dies betont habe.

Die Exekutivbeamten sollen im Vorjahr besagte Wohnung in Wien aufgesucht haben, um dort eine Hausdurchsuchung durchzuführen - und haben nicht Strache, sondern nur seine Mutter angetroffen, die laut "Presse" dort wohnt. "Ich erkläre, dass mein Sohn hier nicht wohnhaft ist und hier keine persönlichen Gegenstände hat", zitiert der Bericht die Aussage der Mutter aus dem Akt. Daraufhin sollen die Exekutivbeamten wieder gegangen und nach Klosterneuburg gefahren sein, um am dortigen Wohnsitz von Strache die Hausdurchsuchung durchzuführen.

Die Wahlbehörde prüft zwar derzeit die Hauptwohnsitzmeldung aller Kandidaten routinemäßig, hieß es aus der Magistratsabteilung 62 gegenüber der APA. Straches Prüfung gehe aber über die übliche Routine hinaus. Hier ist die Vorgehensweise folgende: "Der Betroffene wird mit der Sachverhaltsdarstellung konfrontiert, ihm wird Parteiengehör gewährt und er kann Beweismittel vorlegen", sagte Christine Bachofner, Leiterin der Magistratsabteilung 62, der APA. Letzteres soll in den kommenden Tagen geschehen. In dem Verfahren gibt es übrigens nur eine Person, die Parteistellung hat, nämlich der Betroffene selber.

(APA/Red)

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