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Wien verschärft Regeln für E-Scooter

Es wird strengere Vorgaben in puncto Abstellen, Flottengröße und Geschwindigkeit geben.
Es wird strengere Vorgaben in puncto Abstellen, Flottengröße und Geschwindigkeit geben. ©APA/MARIE-THERES FISCHER
Wegen der Corona-Epidemie stehen in Wien derzeit nur wenige E-Scooter zur Verfügung. Für die Nutzung dieser gelten ab Mitte April aber verschärfte Regeln.
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In Wien müssen sich Betreiber und Benutzer von E-Scootern auf schärfere Regeln einstellen. Die im Dezember angekündigten Maßnahmen werden nun Mitte April in Kraft treten, wie Verkehrsstadträtin Birgit Hebein (Grüne) am Mittwoch auf APA-Anfrage ankündigte. Die Situation hat sich zuletzt aber ohnehin entspannt. Denn derzeit sind - auch wegen der Coronavirus-Pandemie - nur wenige Gefährte verfügbar.

Neue E-Scooter-Regeln für Wien treten Mitte April in Kraft

Die Leihscooter haben in der Vergangenheit immer wieder für Aufregung und Beschwerden gesorgt. Hebein paktierte mit den Betreibern daraufhin ein Maßnahmenpaket, dessen Inkrafttreten für April angekündigt wurde. Mitte des Monats soll es nun wirksam werden.

Die Eckpunkte: Eingeführt wird ein Abstellverbot auf Gehsteigen, wenn diese weniger als vier Meter breit sind. Außerdem müssen die Scooter am fahrbahnseitigen Gehsteigrand geparkt werden. Werden Fahrzeuge trotzdem regelwidrig abgestellt, werden den Anbietern an Werktagen zwischen 6.00 und 18.00 Uhr nur mehr zwei Stunden (statt bisher vier) eingeräumt, diese zu entfernen. Außerhalb dieser Kernzeit sind es sechs Stunden. Fahrzeuge dürfen beim Einsammeln in der Nacht nicht mehr durch akustische Ortungssignale getrackt werden.

Die Verleiher werden außerdem verpflichtet, ihre Modelle so zu modifizieren, dass sie in bestimmten Gebieten wie Begegnungszonen oder Fußgängerzonen mit Radfahrerlaubnis automatisch die Geschwindigkeit drosseln. In definierten Sperrgebieten wie Märkten oder Krankenhausarealen soll die App nach Möglichkeit so programmiert werden, dass Fahren und Abstellen dort überhaupt nicht möglich ist.

Pro Anbieter maximal 1.500 E-Scooter erlaubt

Neu ist auch eine maximale Stückzahl von 1.500 Scootern pro Anbieter, die allerdings gleichmäßig im Stadtgebiet verteilt werden müssen. Das ergibt höchstens je 500 Scooter in der Zonen Innenstadt, Bezirke 2 bis 9 und 20 sowie Bezirke 10 bis 19 und 21 bis 23.

Zumindest diese Vorschrift dürfte in nächster Zeit kein Problem darstellen. Denn in den vergangenen Monaten hat sich die Zahl der Betreiber in Wien in etwa halbiert. Laut Hebein-Büro sind aktuell noch sechs Unternehmen mit rund 6.000 akkreditierten Leihscootern in der Bundeshauptstadt präsent. Der Rest hat sich aus der Bundeshauptstadt zurückgezogen. Wobei auch die verbleibenden Verleiher ihre Flotten mit Beginn der kalten Jahreszeit deutlich reduziert haben.

Corona-Krise ließ Angebot deutlich zurückgehen

Der Ausbruch des Coronavirus und die damit verbundenen massiven Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben noch einmal für eine deutliche Ausdünnung des Angebots gesorgt. Alle Betreiber - bis auf eine Ausnahme - hätten ihre Geräte eingezogen, auf den Straßen seien somit aktuell nur noch rund 200 Geräte verfügbar, hieß es aus dem Büro der Stadträtin. "Dieser Beitrag zur Bewältigung dieser Krise ist wichtig und richtig - dafür möchte ich mich bedanken", so Hebein.

Es sei aber wichtig, Regeln für die Zeit zu haben, wenn die Ausgangsbeschränkungen wieder gelockert und mehr Menschen E-Scooter benutzen würden. "Daher halten wir an den angekündigten Maßnahmen für die heurige Saison fest", argumentierte die Ressortchefin.

Diese "Sofortmaßnahmen" sollen nur für heuer gelten. Denn schon im Jahr 2021 soll der Bereich überhaupt völlig neu organisiert werden. Die Stadt plant die Konzessionierung des Leih-E-Scooter-Markts. Das heißt: Wer künftig batteriebetriebene Roller betreiben will, muss sich in einer Ausschreibung bewähren.

(APA/Red)

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