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Wien schafft die Vergnügungssteuer ab

Die Vergnügungssteuer ist in Wien bald passé.
Die Vergnügungssteuer ist in Wien bald passé. ©VIENNA.at
Die Vergnügungssteuer wird ab 1. Jänner 2017 der Vergangenheit angehören. Davon sollen 3.000 Unternehmen profitieren, eine einzige Ausnahme bleibt aber dennoch.

Die Stadt Wien schafft mit 1. Jänner 2017 die Vergnügungssteuer ab. Clubbings, Ausstellungen oder Sportwettkämpfe werden somit von dieser Abgabe befreit. Das teilten Wirtschaftsstadträtin Renate Brauner und der grüne Wirtschaftssprecher Peter Kraus am Mittwoch in einer Pressekonferenz mit. Rund 3.000 Unternehmer sollen davon profitieren.

Mit der Verbot des Kleinen Glücksspiels ist ein Großteil der Einnahmen aus der Vergnügungssteuer sowieso weggefallen. Zuletzt wurden nur noch fast ausschließlich Veranstaltungen aus der Kategorie “Publikumstanz” besteuert. Laut Brauner beliefen sich die Einnahmen aus der Steuer zuletzt lediglich fünf Millionen Euro. Darunter fielen 1.700 Einzelveranstaltungen sowie 136 fixe Einrichtungen wie Discos oder Videotheken.

Finanzelle und bürokratische Entlastung

Eventorganisatoren mussten bisher 15 Prozent der Eintrittsgelder an den Fiskus abführen, erläuterte Kraus. Auch Speisen und Getränke waren mit der Abgabe belegt. Mit der Abschaffung will man die Unternehmer aber nicht nur finanziell entlasten, sondern ihnen auch eine Menge Bürokratie beziehungsweise Behördenwege ersparen. Die rot-grüne Stadtregierung erhofft sich dadurch Impulse für die Wiener Wirtschaft und insbesondere für die Clubszene.

Die Abgabe bleibt allerdings für einen einzigen Sektor aufrecht. Betreiber von – inzwischen teils illegalen – Glücksspielautomaten werden weiterhin zur Kasse gebeten. Beschlossen werden soll das Ende der Vergnügungssteuer in der Landtagssitzung am 30. September. Am selben Tag wird auch die neue Schanigartenregelung beschlossen, wonach die Winteröffnung künftig erlaubt ist, allerdings die Quadratmeterpreise deutlich angehoben werden – was Brauner heute noch einmal verteidigte: “Öffentlicher Raum ist ein kostbares Gut” und die bisherigen Tarife hätten dieser Kostbarkeit einfach nicht entsprochen.

Forderung für Entrümpelung der Gewerbeordnung

Abgesehen davon haben Brauner, Kraus und die stellvertretende SPÖ-Klubchefin Tanja Wehsely heute auch eine Wunschliste an den Bund adressiert, was die Entrümpelung der Gewerbeordnung – sie ist Bundesmaterie – betrifft. Die Forderungen betreffen im Wesentlichen drei Punkte.

Erstens sollen nur mehr jene 15 bis 20 Gewerbe reglementiert sein, “bei deren unsachgemäßer Ausführung erhebliche Gefahr für Gesundheit, Leben, Vermögen oder Sicherheit von Personen besteht”. Zweitens sollen zeitlich befristete Gewerbetätigkeiten – also klassische Pop-up-Stores – keine Betriebsanlagengenehmigung mehr brauchen. Und drittens wünscht sich die Stadt weniger Strafen bei Auflagenübertretungen von Betriebsanlagen. Statt ausnahmslos anzuzeigen, wie derzeit gesetzlich verpflichtend, sollen Pönalen nicht mehr fällig werden, wenn der Missstand gering ist oder binnen einer bestimmten Frist behoben wird.

(APA, Red.)

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