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Wien: Immo-Erwerb durch Nicht-Wiener wird erschwert

Das Ausländergrunderwerbsgesetz in Wien wird verschärft.
Das Ausländergrunderwerbsgesetz in Wien wird verschärft. ©APA: HELMUT FOHRINGER
Das Ausländergrunderwerbsgesetz in Wien wird verschärft. Interessenten werden künftig genau unter die Lupe genommen, zudem ist ein Hauptwohnsitz in Wien nötig.

Der Vorsitzende der Wiener SPÖ, Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ), hat am Dienstag beim Wahlkampfauftakt seiner Partei angekündigt, eine Spekulationsstopp im Immo-Bereich zu verhängen. Wie das Büro von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) der APA mitteilte, soll dazu etwa das bestehende Ausländergrunderwerbsgesetz nachgeschärft werden.

Dieses regle, unter welchen Voraussetzungen Ausländer Grundstücke erwerben können. Eine Genehmigung sei schon jetzt nur dann zu erteilen, wenn ein volkswirtschaftliches oder soziales Interesse am Zustandekommen des Geschäfts vorliege, hieß es. Andere öffentliche Interessen dürften dem nicht entgegenstehen.

Mindestens fünf Jahre Hauptwohnsitz in Wien

Nun werden auch die potenziellen Erwerber näher unter die Lupe genommen. Damit soll Schachtelkonstruktionen und anderen Umgehungsgeschäften der Kampf angesagt werden, hielt man fest. Die Eigentumsverhältnisse der Interessenten sollen umfassend durchleuchtet werden, wobei hier auch eine Ausweitung auf juristische Personen, deren Kapital in überwiegend ausländischem Eigentum sich befindet, geplant ist.

Auch wird verlangt, dass man mindestens fünf Jahre lang in Wien einen Hauptwohnsitz hatte. In Ausnahmefällen reicht es auch, nachzuweisen, dass die Immobilie als solcher dienen wird. Weiters gibt es eine Beschränkung auf ein Grundstück pro Familie. Ausgeschlossen von einem Kauf sind unter gewissen Voraussetzungen auch straffällig gewordene Personen.

(APA/red)

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