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Wien: Getötete 13-Jährige wurde offenbar mehrfach missbraucht

Die 13-Jährige kannte einen der Tatverdächtigen und folgte ihm in die Wohnung.
Die 13-Jährige kannte einen der Tatverdächtigen und folgte ihm in die Wohnung. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Die Polizei geht davon aus, dass die getötete 13-Jährige mehrfach missbraucht worden sein dürfte. Zumindest zwei Tatverdächtige sollen sich an dem Mädchen in einer Wohnung in Wien-Donaustadt vergangen haben, offizielle Bestätigung gibt es dafür vorerst keine.
Fahndung nach viertem Verdächtigen
Dritter Verdächtiger in Haft
Tod durch Ersticken

Mittlerweile befinden sich in dieser Sache drei mutmaßliche Täter bzw. Mittäter - allesamt gebürtige Afghanen im Alter von 16, 18 und 23 Jahren - in Haft. Nach einem Landsmann der drei und möglichen vierten Tatbeteiligten - er ist 22 Jahre alt - wird über die Landesgrenzen hinaus gefahndet.

Zwei Verdächtige in U-Haft: Derzeit keine Ermittlungen wegen Mordes

Über die Burschen im Alter von 16 und 18 Jahren wurde am Freitag die U-Haft verhängt, diese sei bis 16. Juli rechtswirksam, so Gerichtssprecherin Christina Salzborn. Ob auch der 23-Jährige in U-Haft genommen wird, entscheidet sich am Wochenende.

Wie die Sprecherin erläuterte, wurde die U-Haft wegen des Verdachts auf Vergewaltigung mit Todesfolge verhängt. Demnach wird derzeit nicht wegen Mordes ermittelt, was sich jedoch jederzeit - sollte sich die Beweislage ändern - modifizieren lässt. Wesentlich dafür dürfte das schriftliche Obduktionsgutachten sein, das noch nicht vorliegt und von dem sich die Strafverfolgungsbehörden nähere Aufschlüsse zur Todesursache erhoffen. Nach Auffinden der Leiche hatte es seitens der Polizei geheißen, das Mädchen sei erstickt bzw. erstickt worden.

Dem Vernehmen bestreiten die in U-Haft genommenen Tatverdächtigen, Tötungshandlungen gesetzt zu haben. Sie behaupten, das Mädchen hätte aufgrund der konsumierten Drogen - es soll sich um eine größere Menge Ecstasy gehandelt haben - das Bewusstsein verloren.

Bezogen auf das allfällige Strafausmaß, das den Tatverdächtigen im Fall einer Anklageerhebung droht, würde es übrigens keinen Unterschied machen, ob sie wegen Mordes oder Vergewaltigung mit Todesfolge belangt werden. Die Obergrenze des Strafrahmens wäre dieselbe - der 16-Jährige müsste nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) mit bis zu 15 Jahren, der 18-Jährige als junger Erwachsener mit bis zu 20 Jahren und die über 21-Jährigen mit zehn bis 20 Jahren oder lebenslanger Haft rechnen.

Mädchen kannte 16-Jährigen und folgte ihm in Wohnung in Wien

Inzwischen dürfte geklärt sein, wie die 13-Jährige aus dem Bezirk Tulln in die Wohnung des 18-Jährigen gekommen ist. Der 16-Jährige dürfte mit dem 13 Jahre alten Mädchen liiert gewesen sein. Sie soll sich mit dem Burschen am vergangenen Freitag zunächst am Donaukanal getroffen und diesen dann in die Wohnung des 18-Jährigen begleitet haben.

In die Wohnung soll in weiterer Folge auch der 23-Jährige gekommen sein, wobei derzeit davon ausgegangen wird, dass dieser Mann die Drogen mitbrachte, die der 13-Jährige verabreicht wurden bzw. die die 13-Jährige konsumiert haben dürfte.

Der 16-Jährige behauptet, er habe die Rettung gerufen, nachdem das Mädchen das Bewusstsein verloren habe. Er - und nicht der 18-jährige Wohnungsbesitzer, wie es zunächst geheißen hatte - soll die 13-Jährige dann aus der Wohnung getragen und auf einer davor befindlichen Grünfläche abgelegt haben.

23-Jähriger von Polizei einvernommen

Der am Mittwoch festgenommene 23-Jährige wurde unterdessen von der Polizei als Beschuldigter einvernommen.

Zur Frage, ob und in welche Richtung er sich zum gegen ihn gerichteten Verdacht geäußert hat, hüllte sich die Landespolizeidirektion auf APA-Anfrage vorerst in Schweigen.

(APA/Red)

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