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Wieder Studiengebühren für berufstätige Langzeitstudenten

Bildungsminister Fassmann will Studiengebühren-Gesetz nicht reparieren
Bildungsminister Fassmann will Studiengebühren-Gesetz nicht reparieren ©APA
Rund 23.000 berufstätige Langzeitstudenten müssen nach Angaben des Bildungsministeriums ab Herbst wieder Studiengebühren bezahlen. Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Gebührenbefreiung durch ein Erkenntnis 2016 aufgehoben hatte, entschloss sich das Ministerium nun dazu, die Regelung nicht zu reparieren, wie ORF-Online berichtete. Die Opposition und Studentenvertreter übten Kritik.

“Mit dieser Maßnahme wird nicht auf erwerbstätige Studierende abgezielt, sondern eine Ungleichheit zwischen erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Studierenden repariert”, so Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) zur APA. Diese Rechtsklarheit – der VfGH hat die Befreiung wegen Gleichheitswidrigkeit aufgehoben und eine Reparaturfrist bis Juni dieses Jahres gesetzt – sei zu akzeptieren. Der Minister betonte überdies, dass die Regelung für erwerbstätige Studierende erst nach Überschreitung der beiden Toleranzsemester in Kraft tritt.

Derzeit sind grundsätzlich alle Universitätsstudenten aus Österreich bzw. der EU innerhalb der Mindeststudienzeit plus zwei Semestern von der Zahlung von Studiengebühren befreit. Trotz Überschreitung dieser Zeit ebenfalls nicht zahlen müssen bisher auch berufstätige Studenten. Das wird nun ab dem Wintersemester anders.

Das Bildungsressort verwies auch auf die im Regierungsprogramm enthaltene Absicht, allgemeine Studiengebühren einzuführen, was ohnehin einer Neuregelung der Thematik bedürfe. Diese werden von der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) vehement abgelehnt. Dementsprechend “bestürzt” zeigte sich die stellvertretende ÖH-Chefin Marita Gasteiger (Grüne und Alternative StudentInnen/GRAS) in einer Aussendung und sprach von einem “Schlag ins Gesicht aller erwerbstätigen Studierenden”.

Kritik am Entfallen der Befreiung übte auch die Opposition: So befürchtete SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl, dass “bis zu 30.000 Studierende” zur Kasse gebeten werden, “weil der ÖVP-Wissenschaftsminister unwillig ist, eine verfassungskonforme Reparatur des Universitätsgesetzes zustande zu bringen.” Nun würden “für eine erste große Gruppe von Studierenden Gebühren eingeführt, um damit auch das Tor für allgemeine Studiengebühren zu öffnen”, so Kunzl.

Auch die Bildungssprecherin der Liste Pilz, Stephanie Cox, stößt sich an der Absage aus dem Bildungsministerium. Die Regierung bestrafe damit “nicht nur sozial Schwache sondern auch die Leistungsträger. Chancengleichheit und Förderung des Leistungsgedankens sehen anders aus”. Für Arbeiterkammer-Präsident Rudolf Kaske ist “absolut unverständlich”, dass das Ministerium den von dem VfGH-Erkenntnis betroffenen Paragrafen des Universitätsgesetzes (UG) nicht reparieren will. Es könne nicht sein, dass gerade jene Studierenden zur Kasse gebeten würden, die zusätzlich arbeiten müssen.”

Den “Vorwurf der Unfairness” möchte Faßmann wiederum nicht gelten lassen. Der Minister verwies in diesem Zusammenhang auf eine Erhöhung der Studienförderung am Beginn dieses Wintersemesters in der Höhe von 60 Millionen Euro.

(APA)

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