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Wie viel Mindestsicherung bekommt man in Salzburg?

40 Millionen Euro werden in Salzburg für die Mindestsicherung ausgegeben - knapp ein Achtel des Sozialbudgets.
40 Millionen Euro werden in Salzburg für die Mindestsicherung ausgegeben - knapp ein Achtel des Sozialbudgets. ©APA/Gindl
Das Thema Mindestsicherung wird derzeit heiß diskutiert. Oberösterreich hat diese Sozialleistung für anerkannte Flüchtlinge gerade auf 520 Euro gekürzt. In Niederösterreich wird eine Deckelung auf 1.500 Euro pro Familie angedacht. Wer kriegt wie viel Geld, ab wann hat man Anspruch und was kostet das den Steuerzahlern? Wir haben uns das angesehen.
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Die Mindestsicherung soll das letzte soziale Fangnetz sein. Sie ermöglicht auch Einkünfte von mehreren tausend Euro, ohne dafür zu arbeiten. Sich damit einfach ein schönes Leben machen spielt es trotzdem nicht. Hier lest ihr alles, was ihr über die Mindestsicherung in Salzburg wissen müsst.

Ohne Besitz und Einkommen gibt es 840 Euro im Monat

Wer kein Einkommen hat oder wenn Einkünfte durch Arbeit, Arbeitslosengeld oder auch Unterhaltszahlungen unter dem Niveau der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) liegen, kann man diese Gelder beim Sozialamt beantragen. Dazu darf in der „Bedarfsgemeinschaft“, also ein Haushalt mit Mindestsicherungsbeziehern, kein Vermögen über 4.200* Euro vorhanden sein. Ausgenommen ist eine Eigentumswohnung, wenn man sie selbst nutzt. Auch das Auto darf man behalten, wenn es für die Arbeit oder aufgrund von einer Behinderung unbedingt gebraucht wird. Dann stehen einzelnen Personen 630 Euro für das tägliche Leben und mindestens 210 Euro für das Wohnen zu. Das ergibt in Summe knapp 840 Euro monatlich. Wenn die tatsächlichen Wohnkosten höher sind als die 210 Euro, kann der ausgezahlte Wohnbeitrag je nach Bezirk auf 252 Euro (Lungau) bis zu 380 Euro (Stadt Salzburg, Flachgau) angehoben werden.

Falls der Haushalt mehrere Personen umfasst, wird es wesentlich komplizierter. Paare erhalten statt der 630 Euro etwa 470 Euro pro Person. Minderjährige erhalten jeweils 175 Euro. Auch der Grundbetrag für das Wohnen steigt mit jeder weiteren Person im Haushalt. Allerdings ist die Berechnung je nach Bezirk und Gesamtzahl der Personen unterschiedlich und steigt um etwa 50 bis 100 Euro pro weiterer Person und es gibt auch zahlreiche Ausnahmen. Ein Mindestsicherungs-Rechner für Salzburg hilft, etwaige Ansprüche zu errechnen.

Bei einer alleinerziehenden Mutter mit zwei Kindern würden die BMS-Bezüge also so aussehen:

Aufgrund der unterschiedlichen Unterstützung für die Wohnkosten in den Bezirken ergeben sich für das gleiche Beispiel je nach Gau andere Werte: Im Lungau kommt man gesamt auf 1.485 Euro, im Flachgau auf gleich viel wie in der Stadt Salzburg, alle andere Bezirke liegen dazwischen.

Einkünfte werden bei der Mindestsicherung gegengerechnet: Erhält die Frau etwa 500 Euro Arbeitslosengeld und insgesamt 300 Euro Unterhalt für die Kinder, verringert sich die BMS-Leistung um dieses Einkommen, also von 1.617 Euro auf 817 Euro. Es gibt aber Ausnahmen: Familienbeihilfe sowie Kinderabsetzbeträge, Pflegegeld, das 13. und 14. Gehalt zählen nicht zum Einkommen und werden daher nicht von der ausbezahlten Mindestsicherung abgezogen. Dazu können Leistungen für Sonderbedarfe wie Schulmittel, bei Geburt eines Kindes oder bei einem Umzug unter bestimmten Rahmenbedingungen beantragt werden.  Noch ein Rechenbeispiel mit einer großen Familie:  

In einem Sieben-Personen-Haushalt ist die Wohnunterstützung im Pongau am geringsten (638 Euro Wohnunterstützung, gesamt 2.453 Euro Mindestsicherung). Im Flachgau beträgt die Wohnunterstützung 770 Euro (ergibt gesamt 2.585 Euro), die anderen Bezirke liegen dazwischen.

Da die Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge nicht gegengerechnet werden, kann eine Familie diese Gelder zusätzlich beziehen. Bei fünf Kindern können das, je nach Alter, um die 1.000 Euro oder mehr sein. Was die Zahlen relativiert: Österreichweit haben nur etwa ein Zehntel der Familien in der Mindestsicherung vier oder mehr Kinder.

Sind BMS-Bezieher alle arbeitslos?

Die meisten Bezieher von Mindestsicherung sind Aufstocker, österreichweit soll das auf 75 Prozent der Fälle zutreffen, so Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) gegenüber nzz.at. In Salzburg sind es etwa 60 Prozent. Das bedeutet, sie gehen einer Arbeit nach oder haben andere Einkommen, verdienen aber so wenig, dass sie zusätzlich BMS-Gelder erhalten. Für Erwerbstätige gilt ein Freibetrag von 75 Euro bei einer Arbeit bis zu 20 Wochenstunden und 150 Euro über 20 Wochenstunden. Dass heißt, man kann mit einem Arbeitseinkommen diese 75 bzw. 150 Euro in Summe mehr verdienen, alles darüber hinaus geht mit einer Kürzung der Beträge aus der Mindestsicherung einher. Auch Bezüge von Arbeitslosengeld, Kindergeld oder etwa Unterhaltszahlungen gelten als Einkünfte und werden von der Mindestsicherung abgezogen.

Mindestsicherungsempfänger müssen sich dazu beim AMS melden. Wenn es einen entsprechenden Job gibt, müssen sie diesen auch annehmen. Sonst droht, wie auch beim Arbeitslosengeld, eine Streichung – erst auf 70, dann auf 50 Prozent. Etwa jedem zehnten Bezieher ist das im Vorjahr zumindest einmal passiert.

Im Schnitt sieben Monate in Mindestsicherung

Durchschnittlich wurden an Bedarfsgemeinschaften im bisherigen Jahr durchschnittlich 507 Euro ausbezahlt, so Judith Schwaighofer aus dem Büro von Soziallandesrat Heinrich Schellhorn (Grüne) gegenüber SALZBURG24. Insgesamt sind in Salzburg 40 Millionen Euro für die Mindestsicherung vorgesehen. 32 Millionen davon werden direkt an Bezieher ausbezahlt, acht Millionen gehen in Beschäftigungs- und Wohnprojekte, teilte Schellhorn selbst mit. Die Zahl der Bezieher pendelt sich zwischen 8.000 und 9.000 ein. Mit Stand April waren es exakt 8.530 Personen, Anfang des Jahres waren es etwa 230 Bezieher mehr. Dabei beträgt die Zeit, in der Bezieher Gelder über die Mindestsicherung erhalten, im Schnitt 7,4 Monate. Das gesamte Sozialbudget betrug 2015 im Land Salzburg 333 Millionen Euro. Für Mindestsicherung wird also etwas weniger als ein Achtel davon ausgegeben.

*Die Werte sind für eine bessere Lesbarkeit gerundet.

**Erlaubte Einkommen und Zahlen zu Mindestsicherungs-Beziehern am 27. Juni 2016 ergänzt.

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