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"Wie im Film ,Einer flog übers Kuckucksnest‘"

Die Sozialrichter wiesen danach den Antrag des 61-jährigen Klägers auf eine Berufsunfähigkeitspension ab.
Die Sozialrichter wiesen danach den Antrag des 61-jährigen Klägers auf eine Berufsunfähigkeitspension ab. ©Symbolbild/Pixabay
Kläger, der keine Berufsunfähigkeitspension erhält, will den psychiatrischen Gerichtsgutachter anzeigen.

(Neue/Seff Dünser)

Er habe sich gefühlt „wie im Film ,Einer flog übers Kuckucksnest‘ mit Jack Nicholson“, in dem der Umgang mit psychiatrischen Patienten kritisiert wurde. Das sagte der Kläger während der gestrigen Sozialgerichtsverhandlung am Landesgericht Feldkirch im Rechtsstreit gegen die beklagte Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Denn seine Untersuchung durch den psychiatrischen und neurologischen Gerichtsgutachter sei eine Schmierenkomödie gewesen. Der Sachverständige habe ihn „minutenlang wortreich angestarrt“ und gesagt, ihn interessiere nicht, was dem Kläger als Internatsschüler an traumatischen Erlebnissen widerfahren sei. Das Gutachten sei deshalb unseriös. Er wolle den Gutachter nun anzeigen, gab der Kläger bekannt.

Kein Berufsschutz. Die Sozialrichter wiesen danach den Antrag des 61-jährigen Klägers auf eine Berufsunfähigkeitspension ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Kläger will das erstinstanzliche Urteil beim Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) bekämpfen.

Der Feldkircher Richtersenat unter dem Vorsitz von Richterin Susanne Fink stützte sich in seiner Entscheidung auf das Gutachten des psychiatrisch-neurologischen Sachverständigen. Der Gutachter bescheinigte dem Unterländer ein Burnout, Lungen- und Herzprobleme. Aber nach Ansicht des gerichtlich bestellten Experten kann der 61-Jährige noch acht Stunden täglich leichte bis fallweise mittelschwere Arbeit verrichten, etwa als Portier oder Bürohilfskraft. Der arbeitslose Kläger, der nach eigenen Angaben früher als Versicherungsmitarbeiter, Journalist und Musikmanager gearbeitet hat, genießt keinen Berufsschutz.

Schon vor vier Jahren hat der Mann in einem Sozialrechtsprozess am Landesgericht vergeblich eine Berufsunfähigkeitspension beantragt. Nun kann er in frühestens 18 Monaten wieder einen Antrag stellen. Hätte er gestern die Klage zurückgezogen, hätte die Frist nur zwölf Monate betragen.

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