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Wichtige Fragen und Antworten zur Landtagswahl in Tirol 2018

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Tiroler Landtagswahl im Überblick.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Tiroler Landtagswahl im Überblick. ©APA/LAND TIROL/BERGER
Am 25. Februar 2018 findet die Tiroler Landtagswahl statt. Was man bei der Stimmabgabe im Wahllokal beachten sollte und was verboten ist, lesen Sie hier.
Ausgangslage, Ziele und Chancen
Wahlkarten werden versendet
Spitzenkandidaten im Porträt

Wer darf wählen?

Antwort: Österreicher mit Hauptwohnsitz in Tirol sowie Auslandstiroler, die spätestens am Tag der Wahl 16 Jahre alt werden. Ausgeschlossen sind Personen, denen vom Richter das Stimmrecht entzogen wurde, weil sie wegen Vorsatztaten eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bzw. mindestens ein Jahr für Delikte, die gegen den Staat gerichtet waren, ausgefasst haben.

Muss ich wählen gehen?

Nein, Wahlpflicht besteht nicht.

Wie finde ich mein Wahllokal und die Öffnungszeiten?

Entweder spätestens ab 15. Februar auf der Amtstafel am Gemeindeamt oder in der amtlichen Wahlinformation, die Sie spätestens in der Woche vor der Wahl erhalten – bzw. auf der Internet-Homepage Ihrer Gemeinde. Die letzten Wahllokale schließen um 17.00 Uhr.

Wo kann ich wählen?

Seit Einführung der Briefwahl überall, aber nur mit einer Wahlkarte. Mit einer solchen können Sie die Stimme per Post abgeben, sie schon vor dem 25. Februar (bzw. auch noch am Wahlsonntag) persönlich oder per Boten zur Gemeindewahlbehörde bringen (lassen). Sind Sie gehunfähig, können Sie zu Hause im Bett wählen, wenn Sie den Besuch durch eine “fliegende Wahlbehörde” beantragt haben.

Wie komme ich zu einer Wahlkarte?

Sie müssen sie in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie stehen, beantragen. Das ist schriftlich (per Post, Fax, E-Mail oder übers Internet unter http://www.wahlkartenantrag.at), aber auch persönlich direkt im Gemeindeamt möglich. Zeit dafür haben Sie schriftlich bis Mittwoch vor der Wahl, bei persönlichem Antrag (bzw. Abholung durch eine bevollmächtigte andere Person) bis Freitag vor der Wahl 14.00 Uhr – wobei es für die Briefwahl dann schon zu spät ist.

Brauche ich einen Ausweis, um wählen zu können?

Ja, wenn Sie der Wahlbehörde nicht persönlich bekannt sind. Haben Sie eine Wahlkarte beantragt, müssen Sie diese mitnehmen.

Wer sind die Leute im Wahllokal?

Der “Chef” im Wahllokal ist der Wahlleiter, meist ein Beamter. Gemeinsam mit sechs von den Parteien gestellten Beisitzern bildet er die Wahlbehörde – die z.B. entscheidet, ob ein Stimmzettel gültig ist. Außerdem kann jede Partei, die kandidiert, einen Wahlzeugen als Beobachter nominieren.

Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?

Das steht nicht im Gesetz. Aber der Wahlleiter könnte Sie zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass Sie andere an der Stimmabgabe hindern wollen.

Darf ich in der Wahlzelle telefonieren?

Das ist nicht im Gesetz geregelt. Prinzipiell also schon, wenn man dadurch andere nicht stört – und es der Wahlleiter nicht verbietet.

Darf ich meinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren und z.B. auf Facebook oder Twitter posten?

Das ist nicht verboten. Das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat. Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten wäre also verboten.

Darf ich mein Kind den Stimmzettel ausfüllen lassen?

Nein, das Wahlrecht ist persönlich auszuüben.

Ich kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst ankreuzen. Darf mir jemand dabei helfen?

Ja, blinde, schwer sehbehinderte und gebrechliche Wähler dürfen sich von einer selbst ausgewählten Begleitperson helfen lassen.

Darf ich gemeinsam mit meinem Mann/meiner Frau in die Wahlkabine gehen? Nein, laut Landtagswahlordnung darf nur der Wähler allein in die Wahlzelle. Ausgenommen sind nur Kleinkinder, die sonst nicht angemessen beaufsichtigt werden können, und Begleitperson für körper- oder sinnesbehinderte Menschen.

Darf ich meinen Hund in die Wahlkabine mitnehmen?

Das ist im Gesetz nicht verboten. Aber der Wahlleiter könnte es untersagen, wenn dadurch z.B. die Ruhe gestört wird. Denn er hat “für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung” zu sorgen. Kommt man seinen Anordnungen nicht nach, droht eine Geldstrafe bis zu 360 Euro.

Darf ich den Stimmzettel zu einem Papierflieger oder Boot falten und so (im Kuvert) abgeben?

Ja, aber nur, wenn er noch gut leserlich ist. Sonst ist er ungültig, das heißt, die Stimme wird nicht mitgezählt.

Darf ich Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?

Ja, aber nur so, dass noch klar erkenntlich ist, welche Partei bzw. welche Vorzugsstimmen-Kandidaten Sie gewählt haben.

Darf ich Zeichnungen auf mein Wahlkuvert machen?

Nein, das ist verboten.

Darf ich eine andere Partei auf den Stimmzettel schreiben, die dort nicht aufgedruckt ist?

Prinzipiell ja – aber damit vergeben Sie ihre Stimme, wenn Sie nicht gleichzeitig eine andere Partei (die dann als gewählt gilt) ankreuzen.

Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?

Eine einem Kandidaten von der Landesliste und eine an einen Wahlkreis-Kandidaten.

Ich möchte Partei A wählen, aber eine Vorzugsstimme einer Person geben, die für eine andere Partei kandidiert. Ist das möglich?

Nein, Stimmenaufteilung ist verboten. Tun Sie es trotzdem, gilt der Grundsatz: “Partei schlägt Namen”. Ihre Stimme gilt also für die Partei, die Vorzugsstimme ist ungültig.

Woher weiß ich, wem ich eine Vorzugsstimme geben kann?

Die Wahlkreis-Kandidaten stehen auf dem Stimmzettel, die Landes-Kandidaten finden Sie auf einem Aushang in der Wahlzelle.

Ich hab die falsche Partei angekreuzt. Was soll ich tun?

Am besten beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel holen – denn es muss ganz eindeutig zu erkennen sein, wen Sie gewählt haben.

Wann kann ich wählen?

Seit Einführung der Briefwahl immer – ab Zusendung der Wahlkarte bis zum Wahltag. Die Briefwahl-Stimme muss aber – im Postweg – spätestens am Freitag bei der Gemeindewahlbehörde eingelangt sein. Dafür sollten sie im Inland spätestens am Mittwoch in den Postkasten geworfen werden, im Ausland natürlich früher. Außerdem kann die ausgefüllte Wahlkarte schon vor dem Wahlsonntag während der Amtsstunden bei der Gemeinde abgegeben werden, am Freitag, 23. Februar, aber nur mehr bis 14.00 Uhr. Auch am Wahlsonntag kann die Briefwahlstimme noch selbst oder von einem Boten im “eigenen” Wahllokal abgegeben werden.

Ich mache am Wahlsonntag einen Ausflug, kann ich meine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben?

Nein, das ist bei Landtagswahlen in Tirol nicht möglich. Ist man zur Wahlzeit nicht in der Gemeinde, könnte man die ausgefüllte und zugeklebte Wahlkarte aber von einer anderen Person im “eigenen” Wahllokal abgeben lassen.

Ich bin am Wahlsonntag im Ausland bzw. ich lebe im Ausland, kann ich trotzdem wählen?

Ja, und zwar mittels Briefwahl. Die Wahlkarte können Sie entweder vor der Abreise aus Österreich oder von ihrem ausländischen Aufenthaltsort aus abschicken. Auch hier gilt: Obacht auf die Zustellfristen!

Ich hab meine Wahlkarte verloren – wo bekomme ich eine neue?

Nirgends. Die Ausstellung von Duplikaten für abhandengekommene Wahlkarten ist gesetzlich verboten – damit ein Wähler nicht zwei Stimmen abgeben kann. Nur für eine unbrauchbar gewordene Wahlkarte, die noch nicht zugeklebt und bei der die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben ist, kann die Gemeinde ein Duplikat ausstellen, Sie müssen aber die “alte” Wahlkarte abgeben.

Wo findet die Auszählung der Stimmen statt und darf man dabei zuschauen?

Nein, bei der Auszählung im Wahllokal dürfen Wähler nicht zuschauen. Die Landtagswahlordnung schreibt vor, dass für die Auszählung das Wahllokal geschlossen werden muss. Nur die Mitglieder der Wahlbehörde, ihre Hilfsorgane und die Wahlzeugen der Parteien dürfen drinnenbleiben.

Wann kann man die ersten Ergebnisse erfahren?

Die letzten Wahllokale schließen um 17.00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Ergebnisse bereits ausgezählter Gemeinden und Bezirke veröffentlicht werden.

Was ist der Unterschied zwischen “Ergebnis”, “Trend” und “Hochrechnung”?

Das Ergebnis ist die – ausgezählte – Zahl der Stimmen in der Gemeinde bzw. landesweit. Addiert man mehrere Ergebnisse einzelner Gemeinden (oder Bezirke), kann man im Vergleich mit der vorigen Wahl den “Trend” ablesen. Der lässt aber – vor allem wenn erst wenige Gemeinden ausgezählt sind – kaum Rückschlüsse auf das Gesamtergebnis zu, weil z.B. regionale Unterschiede nicht berücksichtigt sind. Hochrechnungen versuchen genau das – das Endergebnis aus einigen wenigen vorliegenden Ergebnissen mittels komplexer Rechenmodelle vorwegzunehmen.

Wozu sind die Vorzugsstimmen gut?

Damit können die Wähler mitentscheiden, welche Personen in den Landtag einziehen. Die Mandate werden nach den von den Parteien eingereichten Listen vergeben – und Kandidaten, die genügend Vorzugsstimmen haben, werden vorgereiht. Im Wahlkreis sind 30 Prozent der Wahlzahl für die Vorreihung nötig – das heißt rund ein Drittel dessen, was ein Mandat “kostet”. Auf Landesebene muss ein Kandidat so viele Vorzugsstimmen bekommen wie die Wahlzahl beträgt.

Wann steht das endgültige Ergebnis fest?

Am Sonntagabend, voraussichtlich gegen 22.00 Uhr. Wann genau lässt sich schwer abschätzen, weil heuer erstmals in Tirol die Briefwahl und alle sonstigen Wahlkarten gleich am Sonntag ausgezählt werden. Amtlich wird das Ergebnis mit der Sitzung der Landeswahlbehörde in der Woche nach der Wahl.

Was ist die “Fünf-Prozent-Hürde”?

Nur Parteien, die mindestens fünf Prozent landesweit oder ein Grundmandat in einem der neun Wahlkreise erobert haben, ziehen in den Landtag ein.

>> Hier finden Sie alle Informationen zur Landtagswahl in Tirol 2018

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