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West-Achse fordert mehr Mut zur Reform

Ein rund einstündiges Arbeitsgespräch hat Landeshauptmann Markus Wallner am Freitag (24. Februar 2012) mit seinem Tiroler Amtskollegen Landeshauptmann Günther Platter im Landhaus in Innsbruck geführt. Die Verwaltungsreform und die Zukunft des Föderalismus standen dabei im Mittelpunkt. In vielen Fragen haben die beiden Länder sehr ähnliche Auffassungen, wie in den anschließenden Pressestatements deutlich wurde.


Vorstoß für Verwaltungs- und Aufgabenreformen

Beim Thema Verwaltungsreform verwiesen die Landeshauptleute gleichermaßen auf die 329 konkreten Deregulierungsvorschläge, die dem Bund von den Ländern vorgelegt wurden. Wallner und Platter forderten einhellig mehr Engagement bei deren Umsetzung, weil die Vorschläge bislang nur zögerlich abgearbeitet werden. Beim Thema Bundesrat sprachen sich Wallner und Platter dafür aus, Aufgaben und Besetzung der Institution nicht voneinander abgekoppelt zu diskutieren. Nach Ansicht der beiden Landeshauptleute sollte der Bundesrat in weiterer Folge mit einem Einspruchsrecht bei jenen Bundesgesetzen ausgestattet werden, welche die Länder mit Kosten belasten oder zu Einschränkungen ihrer Kompetenzen führen. Synergien könnten nach Meinung der beiden Landeshauptleute auch durch die Eingliederung von Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung in die Landesverwaltung erzielt werden. Als Beispiele nannten Wallner und Platter die Wildbach- und Lawinenverbauung, das Arbeitsinspektorat und das Bundessozialamt. Ebenso waren sich die Gesprächspartner einig, dass im Bereich der Schulverwaltung rasch die Bildungsdirektionen eingerichtet und die Landesschulräte in das Amt der Landesregierung eingegliedert werden sollen.

Mehr Mut zu Spielräumen

“Je näher Entscheidungen bei den Menschen zustande kommen, umso höher fallen später Akzeptanz und Zustimmung in der Bevölkerung aus”, lieferte Landeshauptmann Wallner ein gewichtiges Argument für einen “gesunden” und zukunftsweisenden Föderalismus. Vorarlberg und auch Tirol würden in vielen Fragen erfolgreich den Beweis antreten, regional zu besseren, bürgerfreundlicheren und innovativeren Lösungen mit überschaubaren Verwaltungskosten zu kommen. Nach Ansicht von Wallner und Platter sollten die bundesverfassungsrechtlichen Schranken für den Ausbau der direkten Demokratie in Ländern und Gemeinden gelockert werden. Längst überholt wären zudem mehrere Zustimmungsrechte des Bundes (z.B. bei der Bestellung des Landesamtsdirektors). Zudem müssten die Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Länder mit benachbarten Regionen im Ausland als auch untereinander verbessert werden. Es soll möglich sein, dass gemeinsame Behörden eingerichtet werden können, die auch hoheitliche Aufgaben erfüllen können. Weiters besprochen wurden aktuelle Fragen rund um die Gerichtsorganisation Neu. Es bestand darüber hinaus Einigkeit, dass auch die Landesverwaltungsgerichte rasch eingerichtet werden sollen.

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OTS0183 2012-02-24/12:52

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