Prinzipiell muss derjenige den Schaden ersetzen, der diesen verursacht hat, so der ARBÖ Salzburg in einer Aussendung. Oft kann im Nachhinein der Übeltäter aber nicht mehr ausfindig gemacht werden.
Bei Böllerschäden Versicherung kontaktieren
In so einem Fall, kommt es darauf an, ob eine Voll- oder Teilkaskoversicherung besteht, in der ein entsprechender Schadensfall berücksichtigt wird. Daher sollte man zuerst überprüfen, ob gegen solche Schäden ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Besteht eine Versicherung gegen Vandalismus, sollte so rasch wie möglich die Versicherung verständigt werden.
Garage, Carport oder Parkhaus
Damit es aber gar nicht so weit kommt, sollte für das Fahrzeug ein ruhigeres Plätzchen gewählt werden. Wer keine Garage oder kein Carport besitzt, kann für eine Nacht auch in ein Parkhaus ausweichen, rät der ARBÖ. Generell sollten Parkplätze in der Nähe von Balkons oder Gärten gemieden werden, da diese leider oft als „Raketenstartbasen“ genützt werden. Dicht bewohnte Gegenden in unmittelbarer Nähe von Silvesterveranstaltungen oder Gaststätten sind ebenfalls nicht als optimaler Fahrzeugabstellplatz zu empfehlen.