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Wer Parkpickerl jetzt online bestellt, muss noch 14 Tage darauf warten

Bei Online-Bestellung erhält man das Parkpickerl nicht pünktlich zum 1. Oktober.
Bei Online-Bestellung erhält man das Parkpickerl nicht pünktlich zum 1. Oktober. ©dpa
Ab dem 1. Oktober werden Teile der Bezirke 12, 14, 16 und 17, sowie der 15. Bezirk zur Kurzparkzone. Anrainer mit Hauptwohnsitz können dort mit Parkpickerl parken. Wer jedoch erst jetzt online einen Antrag stellt, muss zwei Wochen warten bis das Pickerl zugeschickt wird. Das macht die Online-Bestellung wenig attraktiv und die Bezirksämter rechnen daher mit großem Andrang in den letzten Septembertagen. Entsprechend wurden die Öffnungszeiten verlängert.
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Wie berichtet haben die Bezirksämter in den betroffenen Bezirken ihre Öffnungszeiten verlängert: Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr werden die Ämter besetzt sein, um Anträge für das Parkpickerl entgegen zu nehmen. Zusätzlich wird auch am Samstag, den 29. September von 8 bis 13 Uhr geöffnet sein. An diesem “letzten” Tag vor der Gültigkeit des Pickerls geht es jedoch vermehrt um die Ausgabe der Pickerln als um die Antragsstellung.

Weiterhin können die Parkpickerl auch online beantragt werden, in diesem Fall wird das Pickerl aber nicht mehr rechtzeitig bis zum 1. Oktober zugestellt werden können. Alle Informationen zum Parkpickerl finden Sie in unserem Special.

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