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Wer bezahlt bei Unwetterschäden am Auto?

Schäden durch umfallende Bäume oder herabstürzende Hausteile gelten als durch höhere Gewalt verursacht (Symbolbild).
Schäden durch umfallende Bäume oder herabstürzende Hausteile gelten als durch höhere Gewalt verursacht (Symbolbild). ©FMT-Pictures/TA/Archiv
Bei einem Unwetter reichen oft wenige Augenblicke, um einen großen Schaden anzurichten. Da stellt sich die Frage, wer für die Schäden, die durch Hagel, herabgefallene Äste oder umgestürzte Bäume am Fahrzeug verursacht wurden, aufkommt.

So schnell wie das Unwetter da ist, ist es auch meist schon wieder vorbei. Wenn man vollkaskoversichert ist, braucht man sich grundsätzlich keine Sorgen machen, wer den Schaden übernimmt. Hier kommt es aber auf die genauen Versicherungsbedingungen der Kaskoversicherung an. Beispielsweise spricht man erst von einem Sturmschaden, ab einer Windgeschwindigkeit von 60 km/h.

“Wer nur haftpflichtversichert ist, schaut durch die Finger”

Wie sieht es für Fahrzeugbesitzer aus, die keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben? ARBÖ-Verkehrsjurist Stefan Mann: “Hagel- oder Sturmschäden werden in den meisten Fällen nur von der Kaskoversicherung – Elementar- oder Vollkasko – gedeckt. Wer nur haftpflichtversichert ist, schaut leider durch die Finger. Entscheidend sind die genauen Vertragsbedingungen.”

Unwetterschäden als höhere Gewalt

Wer also eine Haftpflichtversicherung ohne einer zusätzlichen Vollkasko hat, muss selbst für den Schaden aufkommen. Denn Schäden durch umfallende Bäume oder herabstürzende Hausteile (Ziegelsteine, Fenster, Dachteile) gelten als durch höhere Gewalt verursacht, egal ob sie parkende, haltende oder fahrende Autos beschädigen. Denkbar ist ein Kostenersatz allenfalls dann, wenn Bäume schon vor dem Sturm morsch oder Häuser baufällig waren und der Geschädigte dem verantwortlichen Besitzer nachweisen kann, dass er seinen Erhaltungspflichten nicht nachgekommen ist.

Fahrzeug möglichst unwettergeschützt abstellen

Um das Fahrzeug frühzeitig zu schützen, sollte man dieses vor Unwettereinbruch in die Garage oder das Carport stellen. Ist dies nicht vorhanden, sollte für das Auto ein möglichst unwettergeschützter Platz gesucht werden. Gerät man unterwegs in ein Unwetter, das die Weiterfahrt unmöglich macht, gilt: Fahrzeug abstellen und die Schauer abwarten. In diesen Fällen darf das Fahrzeug sogar auf der Autobahn am Pannenstreifen abgestellt werden. Besser ist allerdings, aufgrund der Verkehrssicherheit, den nächsten Parkplatz anzufahren.

ARBÖ-Tipp: Vorbeugend kann man im Kofferraum Decken und Gummispanner mitführen, um im Ernstfall das Fahrzeug schützen zu können

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