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Wenn der Amtsschimmel wiehert

Eine Behördengroteske ortet der Bregenzer Rechtsanwalt Ludwig Weh in der Vorarlberger Rheintalgemeinde Koblach. [8.8.99]

Aus dem ablehnenden Bescheid, in der Wohnhaus-Garage seines Mandanten eine Reparaturwerkstatt einzurichten, weil Bäume des angrenzenden Waldes umstürzen könnten, der Unternehmer aber dort wohnen darf und dessen Kinder im Garten spielen, folgert Weh, dass sich Menschen womöglich “von Waldbäumen erschlagen lassen müssen”.

An sich schien alles ganz einfach: In der Garage seines Hauses wollte Herbert Bolter eine Werkstätte für Maschinenreparaturen eröffnen und dafür einige Maschinen statt des eigenen Autos hineinstellen. Die Gewerbebehörde der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch lehnte ab: “Das Sicherheitsrisiko bei einem auftretenden Windwurf- oder Schneebruch-Ereignis im angrenzenden Waldbestand ist im bestehenden Wohnhaus wie in der geplanten Werkstatt als groß einzustufen”, heisst es im – mittlerweile angefochteten – Bescheid.

Bolter versteht die Welt nicht mehr. Schließlich halte der Bescheid ausdrücklich fest, dass sich das Risiko seit dem Bau von Haus und Garage im Jahr 1985 nicht verändert hat. Damals war der Bau aber von der Gemeinde Koblach als zuständiger Baubehörde genehmigt worden.

Bolter hofft nun, dass die Forstbehörde die Gemeinde Mäder als Waldbesitzer zum Handeln zwingt: “Ich sehe sehr wohl eine akute Gefahr für mich und meine Familie”, klagt er.

(Bild: VN)

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