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Wenn Ärger handgreiflich wird: Prozesse

Symbolfoto &copy Bilderbox
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Zwei besonders schwere Fälle von häuslicher Gewalt im Wiener Landesgericht verhandelt - Ehefrau aus Fenster geschubst - Ex-Freundin mit Fleischschlögel verprügelt.

Häusliche Gewalt richtet sich beinahe ausschließlich gegen Frauen und Kinder. Zwei derartige Fälle wurden am Donnerstag im Wiener Landesgericht verhandelt, wobei diese über das übliche Ausmaß – Ohrfeigen, Schläge und Tritte – hinausgingen: Im ersten Fall war eine Frau nach Handgreiflichkeiten von ihrem Mann aus dem Fenster geschubst worden. In der zweiten Verhandlung wurde ein Mann zur Verantwortung gezogen, der seine Ex-Freundin mit einem Fleischschlögel verprügelt hatte.

Mit Gattin unzufrieden
Ein 38-jähriger Beschäftigungsloser aus Wien-Favoriten ärgerte sich schon seit längerem über seine Ehefrau. Diese, eine gebürtige Indonesierin, dürfte unter Heimweh leiden. Mitunter pflegt sie stundenlang mit ihrer Familie zu telefonieren. Außerdem schickt sie regelmäßig Geld in den Fernen Osten.

„Die Telefonkosten, das viele Geld! Mit dem Notstand kann man das nicht machen“, erzählte der Mann nun Richter Kurt Wachsmann. Am 29. Februar 2004 gab es deswegen wieder einmal Streit, zumal die Frau den Ehemann auch noch beim Internet-Surfen gestört hatte. Er zerrte sie ins Schlafzimmer, verpasste ihr einige Ohrfeigen und warf sie aufs Bett. Die 36-Jährige lief zum Fenster, öffnete dieses, kletterte aufs Fensterbrett und rief um Hilfe.

Schnee dämpfte den Aufprall
„Da ist er von hinten gekommen und hat mir einen Stoß gegeben. Er hat mich rausgeschubst“, berichtete die Frau. Sie fiel rund zweieinhalb Meter in die Tiefe und brach sich den zwölften Brustwirbel. „Womöglich wäre noch mehr passiert, wenn Sie nicht im Schnee gelandet wären“, meinte der Richter.

Er verurteilte den Ehemann – eine Trennung oder Scheidung ist dem Vernehmen nach nicht geplant – wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu sieben Monaten bedingter Haft und zur Zahlung von 3.000 Euro Schmerzensgeld. Der Staatsanwalt gab dazu vorerst keine Erklärung ab.

Am vergangenen Donauinselfest hatte die Freundin eines 40-jährigen Arbeiters einen anderen Mann kennen gelernt. Sie offenbarte ihm zwar nicht direkt, dass es damit aus war, „aber geahnt hat er es sicher“, so die 38-Jährige im Zeugenstand.

Ex-Freund rastete aus
Am 10. Juli stattete sie dem Mann zu später Stunde einen Besuch ab, weil sie sich ihm noch freundschaftlich verbunden fühlte. Man trank Schnaps und unterhielt sich rund eine Stunde, als das Beziehungstechnische zur Sprache kam und der Ex-Freund ausrastete.

„Waren Sie eifersüchtig?“ fragte Richter Peter Zöllner. „Möglich. Kann sein. Ich weiß es nicht“, erwiderte der Beschuldigte. „Als Mann ist es nicht angenehm zuzugeben, dass man ausgespannt wird“, gab sein Verteidiger zu bedenken.

Auf Beschimpfungen folgten Schläge
Nachdem er die Frau beschimpft hatte („Nutte! Schlampe!“), war der Gehörnte mit einem Fleischschlögel auf die Frau losgegangen: „Ich hab’ mal Koch gelernt.“ „Er hat ihn mir auf den Kopf und auf den Rücken geschlagen, bis ich das Bewusstsein verloren habe“, sagte die Frau.

Er wurde rechtskräftig wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu acht Monaten Haft, davon zwei Monate unbedingt verurteilt. Außerdem muss er der Ex-Freundin 2.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dem Staatsanwalt fiel es nicht leicht, von einem Rechtsmittel Abstand zu nehmen: „Gestern war ich bei einer jungen Richterin eingeteilt, die hat für gewerbsmäßigen Diebstahl 20 Monate unbedingt verhängt. Bei einem Schaden von 100 Euro.“

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