Er gebe zu, dass die Anfang 2001 abgegebene ÖGB-Garantie nicht in den Büchern der ÖGB-Vermögensverwaltungsgesellschaft GmbH und der ÖGB-Privatstiftung Solidarität ausgewiesen sei, dies sei aber kein Anklagepunkt gewesen, sagte Weninger. Er lege kein Geständnis wegen des Anklagepunkts Untreue ab.
Es handle sich also um ein Geständnis wegen Bilanzfälschung, stellte Richterin Claudia Bandion-Ortner fest. Staatsanwalt Georg Krakow stellte klar, dass sich Weninger nicht wegen Bilanzfälschung gemäß Aktiengesetz (Paragraf 255) schuldig bekenne, sondern wegen einer Verletzung des GmbH-Gesetzes und des Privatstiftungsgesetzes, was wesentlich geringer bestraft werde.
Weninger hatte gemeinsam mit dem damaligen ÖGB-Präsidenten Fritz Verzetnitsch Anfang 2001 eine ÖGB-Garantie für die durch die Verluste von Wolfgang Flöttls Spekulationen angeschlagene BAWAG abgegeben.
Anschließend begann der Sachverständige Thomas Keppert, sein Gutachten zu den BAWAG-Bilanzen zu präsentieren.