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Weiterhin Kritik und viele Verbesserungsvorschläge für Islamgesetz

Sebastian Kurz ist vom Faßmann-Vorschlag bezüglich Islamgesetz nicht abgeneigt.
Sebastian Kurz ist vom Faßmann-Vorschlag bezüglich Islamgesetz nicht abgeneigt. ©APA
Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) kann dem Vorschlag des Leiters des Expertenrates für Integration, Heinz Faßmann, eine Übergangsfrist für die Auslandsfinanzierung des Islam im geplanten Gesetz vorzusehen, "viel abgewinnen". Er will diese Anregung nun wie alle anderen in die Diskussion aufnehmen, erklärte Kurz am Montag.
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“Ich freue mich, dass er den Entwurf positiv sieht”, so der Ressortchef. Den Vorschlag für eine “Ausschleifregelung” will er “gerne mit aufnehmen”, kündigte er an. Generell habe das neue Islamgesetz viel Kritik, aber auch Lob geerntet, es seien viele Verbesserungsvorschläge eingelangt.

Im nächsten Schritt sollen nun alle Anregungen auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden und in weiterer Folge geht das Gesetz in den Ministerrat. Zwar werde man “da und dort” Veränderungen vornehmen, auf dem Kurs – ein Islam österreichischer Prägung – bleibe man “voll drauf”.

Islamgesetz: Viel Unwissenheit

Zur Journalistenfrage, ob Fuat Sanac, Präsident der IGGiÖ, entmachtet sei, meinte Kurz, dass Sanac für ihn “selbstverständlich” repräsentativ bleibe, so lange er diese Funktion innehat. Da die Kommunikation aber nicht so funktioniert habe, hätten Kultusminister Josef Ostermayer (SPÖ) und Kurz die Begutachtungsphase genutzt, um den Dialog mit unterschiedlichen Playern in der Community zu führen. Dabei habe sich herausgestellt, dass es viel Falschinformation und Unwissenheit gebe, stellte Kurz fest.

Der Minister ortet zwar viele sachliche Anregungen, er räumte aber ein, dass es immer Punkte geben wird, mit denen nicht alle zufrieden sein werden. Hier erwähnte er etwa die derzeit von der Türkei bezahlten ATIB-Imame.

Das Islamgesetz war daher wie berichtet auch Gesprächsthema beim jüngsten Gespräch Kurz’ mit dem türkischen Vizepremier Numan Kurtulmus. Er habe dabei die Österreichische Position vermittelt, so der Außenminister.

Ostermayer würde Übergangsfrist “diskutieren”

Ostermayer betonte einmal mehr, man habe im Vorfeld der Begutachtung das Gesetz “ganz intensiv mit den betroffenen Gruppen besprochen”. Doch wenn es tatsächlich erforderlich ist, dass wir eine Übergangsphase machen, dann können wir selbstverständlich darüber diskutieren.”

Die Argumentation, dass das Verbot gleichheitswidrig, weil eine Art Lex Islam, wäre, “ist für mich nicht nachvollziehbar”, betonte der Minister weiters. Den schon im Gesetz betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften aus dem Jahr 1874 sei festgeschrieben, “dass der laufende Betrieb autark möglich sein muss”.

Weiter Kritik an Regierungsentwurf

Kritik am Regierungsentwurf für das neue Islamgesetz kommt derzeit von Wiener Rechtsphilosophen. In ihrer am Wochenende vom Parlament veröffentlichten Stellungnahme kritisieren sie u.a. das geplante Verbot der Auslandsfinanzierung als diskriminierend. Auch die Salzburger Landesregierung drängt diesbezüglich auf eine verfassungskonforme Lösung. Der ÖGB mahnt einen “breiten Konsens” für das Gesetz ein.

“Der vorliegende Gesetzesentwurf zeugt unverkennbar von einem Misstrauen gegenüber dem Islam”, schreiben Richard Potz und Brigitte Schinkele vom Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht der Universität Wien und vergleichen das geplante Verbot der Auslandsfinanzierung mit dem international kritisierten russischen “Gesetz über die ausländischen Agenten”.

Auch die vorgesehene Vorlage einer deutschen Koran-Übersetzung ist für die angesichts der komplexen Auslegungsprozesse religiöser Quellen sachlich nicht zu rechtfertigen.

Darstellung der Glaubensinhalte

Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt verlangt Klarstellungen bei der geplanten Novelle des Islamgesetzes. So müsse “unzweideutig zum Ausdruck gebracht werden”, dass keine deutsche Koran-Übersetzung vorzulegen sei, sondern lediglich eine Darstellung der wesentlichen Glaubensinhalte. Dass dies “in deutscher Sprache” zu erfolgen habe, versteht sich nach Ansicht des Verfassungsdienstes von selbst. Schließlich handle es sich dabei um die Amtssprache Österreichs.

“Wasserdichte Regeln” gefordert

Auf wasserdichte Regeln pocht diesbezüglich auch das Amt der Salzburger Landesregierung in seiner Stellungnahme und verweist auf die Bedeutung des Islam in Österreich: “Es muss außer Streit stehen, dass eine Neufassung der staatlichen Regelungen einer Religionsgemeinschaft, der rund 500.000 Menschen in unserem Land angehören, verfassungskonform sein muss.” Insbesondere müsse auf die Gleichbehandlung mit anderen Religionsgemeinschaften geachtet werden.

Eventueller Mehraufwand durch spezielle Berücksichtigungen

Der ÖGB drängt in sozialpartnerschaftlicher Tradition auf einen “breiten Konsens” für das Gesetz, den man derzeit noch nicht gegeben sieht. Gewarnt wird außerdem vor möglichen Mehrkosten, sollte die im Gesetz verankerte Berücksichtigung islamischer Speisegebote (etwa in Krankenanstalten) extrem ausgelegt werden – etwa wenn auch alle beteiligten Arbeitnehmer “halal” sein müssten oder getrennte Küchenbereiche verlangt würden: “Es ist heute in den meisten Einrichtungen Standard, dass es als Alternative fleischlose, aber auch schweinefleischlose Kost gibt. Eine Berücksichtigung weitergehender, teilweise sehr strenger und divergierender Vorschriften können massiven Mehraufwand in personeller und organisatorischer Hinsicht auslösen.”

(APA/Red)

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