Weiterhin höhere Schwellenwerte bei Vergaben
Gemeinsamer Brief an Bundeskanzler Faymann
In einer länderübergreifenden Initiative haben die Wirtschaftslandesräte (außer Wien) in einem Schreiben an Bundeskanzler Werner Faymann Anfang November die Beibehaltung der bisherigen höheren Schwellenwerte gefordert. Darin führten die Ländervertreter unter anderem an, dass Vergabeverfahren nur ökonomisch sinnvoll sind, wenn der Auftragswert entsprechend hoch ist, da Vergabeverfahren aufwändig und kostenintensiv sind. Die höheren Schwellenwerte für Direktvergaben haben dazu beigetragen, dass heimische Unternehmen die Konjunkturkrise der vergangenen zwei Jahre leichter bewältigen konnten. Damit leistete die Schwellenwertverordnung indirekt auch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kaufkraft und zur Vermeidung höherer Arbeitslosenzahlen, betonten die Landesräte in ihrem Schreiben.
Neues Bundesvergabegesetz
Parallel zur Verlängerung der Schwellenwerte-Verordnung hat der Ministerrat heute ein neues Bundesvergabegesetz beschlossen, das künftig die von der EU-Kommission nur als Antikrisen-Maßnahme zugelassene Schwellenwerte-Verordnung – wenn sie dann tatsächlich Ende 2012 ausläuft – ersetzen soll. Einerseits wird in der Novelle die Zulässigkeit der formfreien Direktvergabe im Vergleich zur Rechtslage vor der Schwellenwerte-Verordnung von 40.000 auf 50.000 Euro erhöht. Andererseits ist ein neues vereinfachtes Verfahren der “Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung” vorgesehen. Dieses ist künftig bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bis 130.000 Euro zulässig, bei Bauaufträgen bis 500.000 Euro.
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