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Weiterer Schritt zur Verfahrensvereinfachung

Sowohl innerbetriebliche Abläufe als auch die Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen und Behörden können mit Hilfe moderner EDV-Technik rascher und einfacher abgewickelt werden.

Das jüngste Beispiel präsentierte Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler heute, Montag, in Dornbirn: die elektronische Anzeigenübermittlung der Gendarmerie an die Bezirkshauptmannschaften.

Für Schwärzler ist diese Neuerung gerade angesichts der schwierigen Personalsituation bei der Gendarmerie von Bedeutung. Es sei ein Gebot der Stunde, die technische Ausstattung der Exekutive zu fördern und die Möglichkeiten der Informatik zu nützen. Darüber hinaus erhob Schwärzler einmal mehr die Forderung nach einer mittelfristigen Personalplanung, um die Nachbesetzung von Dienstposten zu gewährleisten.

Künftig werden die von der Gendarmerie erstellten Anzeigen nicht mehr in Papierform sondern elektronisch an die zuständige Bezirkshauptmannschaft übermittelt und dort weitgehend automationsunterstützt zum Strafverfahren weiter verarbeitet. Das System verwendet einen zentral gewarteten Straftatenkatalog, mit dem die Delikte präzise beschrieben werden können. Die Übermittlung der Daten erfolgt über die EDV-Zentrale des Bundesministeriums für Inneres mittels Filetransfer.

Die Vorteile dieses Systems: Im Vergleich zu Papieranzeigen können Fehler bei der Aufnahme oder Übertragung von Anzeigen vermieden werden. Dazu geht das Verfahren wesentlich rascher über die Bühne und der bürokratische Aufwand kann beträchtlich reduziert werden: Bei rund 55.000 Anzeigen jährlich ersparen sich die vier Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften ca. 550 Arbeitsstunden.

Das Projekt startete vor gut einem Jahr mit umfangreichen Vorarbeiten. Seit April 2004 läuft der Echtbetrieb.

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