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Weitere Gerüchte um Fürstenhochzeit

Mehrere Zeitungen berichten von einem ominösen vorehelichen Vertrag zwischen Charlene und Albert.
Fürst Albert und Charlene: Traumhochzeit in Monaco, Abend
Kirchliche Trauung von Fürst Albert und Charlene
Kirchliche Trauung von Fürst Albert und Charlene II
Fürst Albert und Charlene sind verheiratet
Fürst Albert II. und Dauerfreundin Charlene Wittstock
Vaterschaftstest für Fürst Albert

Die Gerüchteküche brodelt nach der Traumhochzeit des frisch gebackenen Fürstenpaares Albert und Charlene von Monaco heftig weiter. Sowohl die französische Zeitung “Journal du Dimanche”, als auch dasspanische Blatt “El Mundo” schreiben, vor der Trauung sei ein Vertrag unterzeichnet worden, der Charlene am Davonlaufen hinderte. Dabei soll viel Geld geflossen, eine “Schweigeklausel” und eine Verpflichtung auf fünf Ehejahre vereinbart worden sein.

Bereits am Montag war bekannt geworden, dass sich Albert zu einem Vaterschaftstest verpflichtet habe. Charlene sei besorgt, dass der als Schürzenjäger bekannte Fürst noch während der Beziehung der beiden ein uneheliches Kind gezeugt haben könnte.

Die Flitterwochen verbringen Albert und Charlene passender Weise am Kap der guten Hoffnung. Ob das gegen die frühen Unstimmigkeiten in der Ehe hilft, bleibt abzuwarten.

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