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Wegen Verhetzung: Ex-FPÖ-Landtagsabgeordneter verurteilt

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. ©pixabay.com (Sujet)
Der frühere FPÖ-Landtagsabgeordnete Gerhard Haslinger wurde wegen Verhetzung verurteilt. Er muss eine Geldstrafe zahlen, das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der langjährige Wiener FPÖ-Kommunalpolitiker Gerhard Haslinger, der von 2010 bis 2020 dem Wiener Landtag angehörte, ist am Dienstag am Landesgericht für Strafsachen wegen Verhetzung verurteilt worden. Den 57-Jährigen - im Zivilberuf ranghoher Polizeibeamter - holte eine Presseaussendung vom 31. Dezember 2012 ein. Darin hatte er der türkisch stämmigen Bevölkerung im 20. Wiener Gemeindebezirk unterstellt, diese würde einen von der Polizei gesuchten Serien-Vergewaltiger decken.

4.500 Euro Geldstrafe: Urteil rechtskräftig

Dem Angeklagten habe klar sein müssen, dass die inkriminierte Aussendung zum Hass aufstachle, hielt Richter Gerald Wagner in der Urteilsbegründung fest. Im Hinblick auf den lange zurückliegenden Tatzeitpunkt - bis zu seinem Ausscheiden aus dem Landtag im Herbst 2020 war Haslinger von der Immunität geschützt, erst im Anschluss konnte die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren einleiten - und die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten wurde eine Geldstrafe von 4.500 Euro verhängt, davon die Hälfte unbedingt. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Meinhard Novak nahm der Ex-FPÖ-Mandatar die Strafe an. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Haslinger unterstellte türkisch stämmigen Bevölkerung Deckung eines Vergewaltigers

"U-Bahn-Sex-Monster in türkischer Gemeinschaft der Brigittenau untergetaucht", hatte Haslinger in seiner Aussendung getitelt. Hintergrund waren die zunächst erfolglosen Fahndungsmaßnahmen nach einem Vergewaltiger, der damals in den Medien Schlagzeilen machte. "Der konkrete Fall zeigt deutlich, dass die türkischstämmige Bezirksbevölkerung, die zu einem Gutteil aus demselben Gebiet in Anatolien kommt, eine in sich geschlossene Gemeinschaft ist. Zusammengehalten wird nicht nur beim Sozialmissbrauch, sondern auch wenn es um schwere Verbrechen geht. Weder sind diese 'Damen und Herren' bereit mit den Polizeibehörden zusammenzuarbeiten, noch besteht auch nur das geringste Interesse, sich der hiesigen Mehrheitsbevölkerung anzupassen", hieß es im Text.

"Man hätt' das schon besser schreiben können, das ist schon klar", räumte der Ex-Abgeordnete nun vor dem Kadi ein. Er sei "mit Sicherheit, salopp gesagt emotional" gewesen. Polizeikollegen hätten ihm nämlich verraten, dass in der Brigittenau ansässige Personen türkischer Abstammung bei der Suche nach dem Sittlichkeitsverbrecher der Polizei nicht geholfen hätte. Keiner habe Hinweise gegeben. "Mein Anliegen war es, in scharf formulierter Weise aufzurütteln. Es war nicht mein Ansinnen, jemanden zu beleidigen. Ich hab' es nicht vor eine Moschee gehängt oder am Wallensteinplatz angenagelt", gab Haslinger zu Protokoll, nachdem er sich zur Anklage "nicht schuldig" bekannt hatte.

(APA/Red)

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