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Wegen Tatbegehungsgefahr: U-Haft für Beteiligte des Gewaltvideos

Zwei der Gewaltvideo-Beteiligten kommen in Untersuchungshaft.
Zwei der Gewaltvideo-Beteiligten kommen in Untersuchungshaft. ©Pixabay.com (Sujet)
Im Fall um das Gewaltvideo in Wien-Donaustadt, in dem zu sehen ist, wie eine 15-Jährige geschlagen wird, wurde am Mittwoch im Landesgericht St. Pölten die Untersuchungshaft über die mutmaßliche Haupttäterin und einen 21-Jährigen verhängt. Begründet wird diese Handlung von Präsidenten des Landesgerichts Franz Cutka mit Tatbegehungsgefahr.
Gewaltvideo ist offline
Hauptverdächtige in Haft
Verdächtige ausgeforscht
Video auf Facebook
Einvernahme der Prügler
Expertin zum Thema

Bei der mutmaßlichen Haupttäterin handelt es sich um ein ebenfalls 15-jähriges Mädchen, dem neben der auf dem Video zu sehenden Gewalttat zwei weitere ähnlich gelagerte Fälle innerhalb einer Woche zur Last gelegt werden. Der 21-jährige Tschetschene war erst am Dienstagabend festgenommen worden. Er ist laut Landesgericht einschlägig vorbestraft. Er soll das auf dem Video zu sehende Mädchen nach dem Ende der Aufnahme geschlagen und ihr dabei einen Kieferbruch zugefügt haben.

Gewaltvideo: Untersuchungshaft für 15-Jährige und 21-Jährigen

Ermittelt wird auch gegen drei weitere Verdächtige, die ebenfalls auf dem Video zu sehen waren, wie sie das Opfer am 9. November verprügelten und verhöhnten. Bei ihnen handelt es sich um einen 16-Jährigen tschetschenischer Abstammung, der in Wien wohnt, eine ebenfalls 16-Jährige, die aus Ecuador stammt, sowie um eine 16-jährige Wienerin. Die beiden Erstgenannten sollen mit der mutmaßlichen Haupttäterin ein weiteres Mädchen, eine 14-Jährige, in Floridsdorf zusammengeschlagen haben.

Das Video war auf Facebook tagelang zu sehen gewesen und ist erst seit Dienstagabend nicht mehr abrufbar. Zuvor hatte es heftige Kritik an Facebook gegeben. Das Unternehmen hatte zunächst betont, dass das Video nicht gegen die Gemeinschaftsstandards des Sozialen Netzwerks verstoße.

Bisher drei Verurteilungen wegen Cybermobbings

Bisher hat es drei Verurteilungen nach dem neu eingeführten Straftatbestand “Cybermobbing” gegeben. Das teilte das Justizministerium am Mittwoch mit. Der Paragraf 107c wurde am 1. Jänner 2016 in das Strafgesetzbuch (StGB) eingeführt. Bis 1. November 2016 wurden 328 Fälle bei den Staatsanwaltschaften behandelt. In 23 Fällen wurde Anklage erhoben.

>> Gewaltvideo: Auch 21-Jähriger festgenommen 

(apa/Red)

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