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Wegen Störung der Totenruhe verurteilt

Drei Vorarlberger Burschen im Alter von 19 und 20 Jahren wurden am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen Störung der Totenruhe und schwerer Sachbeschädigung verurteilt.

Das Trio hatte im Frühling dieses Jahres mehrere Gräber des Friedhofes Jergenberg in Sulz verwüstet. Das Gericht sprach teilbedingte Geldstrafen in der Höhe von 600 und 480 Euro aus, das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Insgesamt suchten die drei jungen Männer – ein Arbeiter, ein Tischler und ein Schüler – den Friedhof in Sulz drei Mal auf. Während einer der beiden 20-Jährigen das Holzkreuz eines Kindergrabes ausriss und umgekehrt wieder in den Boden steckte, spielte sein gleichaltriger Kumpan mit Grablichtern und Weihwasserbehältern Fußball. Der Dritte im Bunde, ein 19-jähriger BORG-Schüler, will nur zugesehen haben. Das Gericht verurteilte ihn dennoch.

Die drei Burschen machten ihren Alkoholkonsum für ihr Treiben verantwortlich. Nur einer von ihnen zeigte sich sichtlich betroffen. Überführt wurde das Trio anhand von Fingerabdrücken. Außer den teilbedingten Geldstrafen müssen die drei Männer auch den von ihnen angerichteten Schaden von rund 1.000 Euro bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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