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Wegen schweren Betrugs verurteilt

Ex-Geschäftsführer des Motoren- und Elektronikspezialisten Thien, Kurt Rauber, wurde von einem Wiener Schöffensenat wegen schweren Betrugs zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt.

Das Gericht nahm es als erwiesen an, dass der
43-Jährige beim Verkauf der Thien-Gruppe an die ATB Austria
Antriebstechnik seine Mitgesellschafter vorsätzlich am Vermögen
geschädigt hatte. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

   Rauber war seit 2001 alleiniger Thien-Geschäftsführer und mit zehn
Prozent am Unternehmen beteiligt. Als die Firma Anfang 2003 um 4,25
Mio. Euro an die ATB abgetreten wurde, soll er laut Anklage die
Mehrheitseigentümer “über Tatsachen getäuscht“ haben, indem er
„wahrheitswidrig“ vorgab, er werde ihre Geschäftsanteile
„bestmöglich“ verwerten. Staatsanwalt Ronald Schön ging von einem
Schaden von 547.500 Euro aus.

   Die ATB Antriebstechnik hatte nach entsprechenden Verhandlungen 90
Prozent der Anteile an der Thien E-Motoren GmbH und der Thien
Electronic GmbH erworben. Der Verkauf der Gruppe, die zuletzt auf
einen Jahresumsatz von 10 Mio. Euro gekommen war, soll laut Anklage
nicht zuletzt deshalb zu Stande gekommen sein, weil der
Geschäftsführer den beiden Mehrheitseigentümern den Geschäftsgang
besonders schlecht darstellte, vor einem weiteren Wertverlust warnte
und auf einen raschen Verkauf drängte.

   In der Anklage war von „Täuschung durch aktives Tun“ die Rede: Der
Geschäftsführer soll die Frau dazu gebracht haben, eine Vollmacht
auszustellen, die es ihm ermöglichte, ihre Firmenanteile um rund
791.000 Euro abzutreten, obwohl ihr dafür knapp mehr als 1 Mio. Euro
zugestanden wären. Hinsichtlich weiterer Anteile soll sich Rauber
fälschlicherweise auf eine familieninterne Erbregelung berufen haben
und damit die Abtretung um 683.000 Euro erreicht haben, während dafür
wiederum über 1 Mio. Euro zu veranschlagen gewesen wären.

   Während sich Rauber beim Prozessauftakt Ende Mai noch vehement
„nicht schuldig“ bekannt hatte, wartete er nun überraschenderweise
mit einem Geständnis auf. Dem Gericht erschien dieses reumütig, so
dass der bisher unbescholtene Vorarlberger trotz der beträchtlichen
Schadenssumme mit einer zur Gänze auf Bewährung ausgesprochenen
Strafe davonkam.

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