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Wegen Kindesmisshandlung verurteilt

Feldkirch - Ein 36-Jähriger wurde am Donnerstag vom Landesgericht Feldkirch wegen Kindesmisshandlung verurteilt. Er hatte seinem vier Wochen alten Baby das Schienbein gebrochen.

Der Mann gestand, seinen vier Wochen alten Sohn an einem Bein aus der Badewanne gerissen und dabei schwer verletzt zu haben. Zu der bedingten, einjährigen Freiheitsstrafe kommt eine unbedingte Geldstrafe von 3.600 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Hintergründe für die Tat wurden nicht klar. Anfangs stritt der Kindesvater die Misshandlung zur Gänze ab und behauptete, die Verletzungen seien beim Spielen entstanden. Vor Richter Peter Mück gestand er dann allerdings, den Säugling an einem Bein aus der Badewanne gerissen zu haben. Dabei wurde der Unterschenkel verdreht, und das Schienbein brach.

Gerichtsmediziner Walter Rabl stellte zudem massive Einblutungen im Gesicht des Babys fest, weil der 36-Jährige den Kopf mit der Hand heftig zusammendrückte. „Das Kind hatte Wasser geschluckt, ich drückte ihm auf die Wangen, dass es das Wasser wieder ausspuckt“, versuchte der Mann zu erklären. Der Vorarlberger, der den groben Umgang mit seinem Sohn vor Gericht zutiefst bereute, besucht nun freiwillig eine Therapie, um seine Handlungen besser kontrollieren zu können.

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