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WEGA-Beamte zu Bedingten verurteilt

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Vier Polizisten der WEGA sind am Donnerstag schuldig gesprochen worden, im April des Jahres den 33-jährigen Gambier Bakary J. in einer Lagerhalle gequält und schwer verletzt zu haben.

Die drei Erstangeklagten, die den Afrikaner abschieben sollten und ihn – nachdem dass misslungen war – verprügelten, bekamen je acht Monate bedingt, der vierte, der seinen Kollegen die Halle aufgesperrt und einen Zeugen vertrieben hatte, sechs Monate bedingt. Alle Sprüche sind bereits rechtskräftig.

„Das ist einfach nicht entschuldbar. Man muss als Bürger darauf vertrauen können, dass man nicht verprügelt wird, wenn man die Polizei bemüht“, sagte Einzelrichter Thomas Schrammel in seiner Begründung. Er räumte bei den Milderungsgründen ein, dass die Angeklagten bisher unbescholten gewesen seien. Heinz Patzelt, Generalsekretär von amnesty international, bezeichnete das Urteil in einer ersten Reaktion gegenüber der APA als eine „Erklärung von Folter zum Kavaliersdelikt“.

Völlig überraschend hatten sich die Angeklagten am ersten Verhandlungstag am Mittwoch vor Einzelrichter Thomas Schrammel schuldig bekannt, den Schubhäftling Bakary J. in einer Wiener Lagerhalle misshandelt und verletzt zu haben.

Die Polizisten sind des Quälens oder Vernachlässigens eines Gefangenen angeklagt. Sollten sie verurteilt und die Misshandlung von Bakary J. als schwere Körperverletzung eingestuft werden, drohen ihnen bis zu drei Jahren Haft. Vor der Urteilsverkündung soll das Opfer aussagen.

Bakary J. einvernommen: “Wir werden dich töten!”

Bakary J. erzählte Einzelrichter Thomas Schrammel erschütternde Details der Ereignisse. Er sei niemals von seiner Abschiebung informiert worden. Auf der Fahrt zum Flughafen Wien, bei der ihn drei der Angeklagten begleiteten, sei nichts passiert. Dem Kapitän der Linienmaschine, mit der Bakary J. abgeschoben werden sollte, und Flugbegleitern sagte er, dass er gegen seinen Willen fliege, „meine Familie ist nicht verständigt und das Verfahren läuft noch“. Laut Zeugenaussagen soll der Gambier zudem angekündigt haben, dass es Probleme geben werde, wenn der er gezwungen werde, mitzufliegen. „Möglich, dass ich das gesagt habe, ich kann mich aber nicht erinnern.“

Die drei WEGA-Beamten fuhren mit ihm zurück nach Wien. „Ich habe gefragt, wo mein Gepäck war. Einer der Polizisten sagte: ’Du brauchst dein Gepäck nicht mehr, wir haben den Auftrag, dich zu töten’“, schilderte Bakary J. Auch englische Insultierungen soll es gegeben haben. Die Angeklagten bestritten dies.

In der Lagerhalle selbst gab es laut dem Opfer weitere Drohungen: „Sie haben gesagt: ’Wir sind eine Spezialeinheit, wir werden dich töten’“, erzählte der 33-Jährige. Einer der Polizisten habe ihn aus dem Auto weggezerrt, dann hätten drei Handschuhe oder Fäustlinge angezogen. Der vierte WEGA-Polizist, der seinen Kollegen die Lagerhalle aufgesperrt hatte, habe nur zugesehen. „Drei haben mich getreten und geprügelt.“ Der Fahrer des Polizeiwagen – dieser Beamte hatte am Mittwoch ausgesagt, dass er nur aufgepasst habe, dass niemand kommt – „war der Schlimmste von allen“. Der Fahrer habe ihm, Bakary J., einen Schlag verpasst, dass er zu Boden gegangen sei. Der Angeklagte wies dies zurück.

Schließlich hätten zwei der Polizisten ihn in die Mitte der Halle geschleift, wo er vom Fahrzeug der Beamten im Rückwärtsgang angefahren worden sei, sagte Bakary J. aus. Zudem habe der Erstangeklagte ihn gefragt: „Kennst du Hitler?“ Er habe ihm geantwortet, dass er von ihm gehört habe und dass dieser sechs Millionen Juden getötet habe. Darauf soll der Beamte gesagt haben: „Und du bist der sechs Millionen und erste. Ich hasse euch Schwarze und Juden.“ Der solcher Art Beschuldigte fragte den Richter: „Kann er mir das auch sagen, wenn er mich dabei ansieht? Ich bin UNO-Soldat gewesen. Das ist nicht meine Diktion.“

Opfer hat posttraumatische Belastungsstörung

Bakary J. leidet unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. Das stellte die psychiatrische Gutachterin Sigrun Rossmanith fest. „Unzweifelhaft ist, dass das Ausmaß dieser Belastungsstörung als schwer anzusehen ist“, sagte sie. Nicht ganz klar ist, ob die Misshandlung im April alleiniger Auslöser des Traumas ist oder ob es bereits eine Vorbelastung gegeben hat und die Übergriffe eine Retraumatisierung verursachte. „Das ist eine Frage der Beweiswürdigung“, so Rossmanith.

Der Vorwurf, dass die Beamten Bakary J. mit einem Auto angefahren haben, konnte von Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich weder erhärtet noch entkräftet werden. Eine Zerrung der Halswirbelsäule wäre aus medizinischer Sicht geeignet, eine solche Verletzung herbeizuführen, meinte sie.

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