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Wasserversorgung nicht privatisieren

"Der Schutz des Wassers ist in der Vorarlberger Landesverfassung bereits festgelegt", betont Wasserwirtschaftsreferent LSth. Dieter Egger.

Ausserdem sei der Schutz der Wasserressourcen und vor allem die Sicherung der heimischen Wasserversorgung durch das moderne österreichische Wasserrechtsgesetz geregelt, so Egger, bezugnehmend auf die VN-Expertenrunde. “Das Land erlässt Vorschriften und fördert Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und des Wassers”, heißt es in der Vorarlberger Landesverfassung. Egger: “Damit ist klargestellt, dass der Schutz unseres kostbaren Naturgutes Wasser ein zentrales Anliegen des Landes ist.”


Spezielle Richtlinie

Auf dieser Grundlage habe das Land auch spezielle Richtlinien zur Förderung von Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen erlassen. Diese Richtlinien wurden erst vor kurzem geändert und auch spezielle Bestimmungen zur Frage des Wasserexportes aufgenommen. Gemeinden oder Private, die eine Landesförderung erhalten, verpflichten sich, kein Wasser zu exportieren. Ausnahmegenehmigungen dürfen nur erteilt werden, wenn die Versorgung der heimischen Bevölkerung mit Trinkwasser gesichert ist. Den jüngsten Liberalisierungsdiskussionen im Rahmen der GATS-Verhandlungen müssen klare Grenzen gesetzt werden. „Bei der Wasserversorgung ist Privatisierung fehl am Platz. Hier müssen klare Schranken gesetzt werden”, ergänzt Egger. Damit teilt er die Meinung von LH Dr. Herbert Sausgruber (VP) und LAbg. Dr. Elke Sader (SP).

Die derzeitigen Regelungen der Landesverfassung, der Förderrichtlinien des Landes und des österreichischen Wasserrechts bieten ausreichende Möglichkeiten zum Schutz unseres kostbaren Naturgutes Wasser”, betont Egger.


Positionen offenlegen

„Das in Ausarbeitung befindliche Vorarlberger Trinkwasservorsorgekonzept liegt in einem ersten wichtigen Teilbereich (Datenerhebung und Ressourcenerfassung) offensichtlich vor, aber wiederum nur der Regierung“, ärgert sich der Vorstandssprecher der Grünen, LAbg. Johannes Rauch. Für die Grünen nach wie vor nicht vom Tisch sind Bedenken, dass über die Hintertüre der Unternehmensverflechtungen zwischen Illwerken, VKW und Energie-Baden-Württemberg AG Zugriff auf heimische Wasserrechte auch von außen möglich ist.

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