Denn sie hätten "zu Unrecht für gut zwei Wochen einen völligen Umsatzverlust erlitten", während Waschanlagen bei Tankstellen bereits wieder betrieben werden durften, sagt deren Anwalt Michael Sommer zur APA. Pro betroffenem Betreiber gehe es um rund 40.000 Euro.
Alleinstehende Waschstraßen durften nicht öffnen
Ursprünglich waren aufgrund von Coronareglungen ab Mitte März nur Tankstellen von den Schließungen ausgenommen. Mit 14. April hat eine neue Regel erlaubt, dass an Tankstellen "angeschlossene Waschstraßen" öffnen durften. "Völlig grundlos und unsachlich und damit klarer Willkür gleichkommend hat man das aber bei alleinstehenden Waschstrassen nicht zugelassen - obwohl es hier überhaupt keinen sachlich zu rechtfertigenden Unterschied gibt", so Sommer.
Bisher vertritt der Anwalt sechs Betreiber von alleinstehenden Waschstraßen. Gestellt werden Entschädigungsanträge bei den örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaften, Amtshaftungsklagen bei den zuständigen Landesgerichten bzw. beim Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien. Das müsse aufgrund von Fristen bis spätestens 22. Mai geschehen, so der Anwalt, der der Rechtsanwaltskooperation Law Alliance Austria angehört.
(APA/Red)