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Was Urlauber ins Gefängnis bringt

Seit rund elf Wochen sitzt der 17-jährige Marco W. aus Deutschland in der Türkei in Untersuchungshaft, weil er im Urlaub eine 13-jährige Britin missbraucht haben soll.

Sein Fall erregt Aufsehen und wurde im Vorfeld des Gerichtstermins an diesem Freitag zum Politikum. Marco ist jedoch nur einer von vielen: Immer wieder müssen Urlauber im Ausland ins Gefängnis – mitunter auch für Vergehen, die in ihrer Heimat keine Straftaten sind oder weniger streng geahndet würden.

Majestätsbeleidigung in Thailand, zu schnelles Autofahren in der Schweiz – die Liste der Vergehen, die im Gefängnis enden können, ist lang. Die häufigsten Delikte betreffen allerdings Drogenbesitz, heißt es beim Auswärtigen Amt (AA) in Berlin.

Bei Drogenbesitz kennen viele Länder kein Pardon. In der Türkei zum Beispiel stehen auf die Einfuhr von Suchtgiften zehn bis 20 Jahre Gefängnis. In Tunesien reicht schon der Besitz von weniger als einem Gramm für mindestens ein Jahr Haft. Hart bestraft werden Drogenhändler in Indonesien und Singapur – in dem Stadtstaat könnten 500 Gramm Marihuana in der Tasche genügen, um zum Tode verurteilt zu werden. Selbst das Rauchen von Zigaretten in Bussen und Bahnen wird in Singapur mit hohen Bußgeldern verfolgt.

Während die Betroffenen bei Drogenbesitz meist ahnen dürften, dass ihnen das Gefängnis droht, schlittern andere Urlauber eher aus Ahnungslosigkeit hinter Gitter. Als in Thailand ein angetrunkener Schweizer Bilder von König Bhumibol mit Farbe bespritzte, wurde er im März zunächst zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, dann allerdings bald in seine Heimat abgeschoben. Und sicher nicht allen Türkei- und Griechenland-Urlaubern dürfte bewusst sein, dass sie archäologische Fundstücke wie alte Münzen oder behauene Steine besser nicht mitnehmen – auch ihnen drohen nach AA-Angaben langjährige Haftstrafen.

In der Schweiz wiederum kommt es nach Erfahrungen des ADAC immer wieder dazu, dass nicht bezahlte Bußgelder für zu schnelles Fahren in Haftstrafen umgewandelt werden. Wer zwei Mal erfolglos zum Zahlen aufgefordert wurde, müsse dabei pro 30 Franken Bußgeld mit einem Tag Gefängnis rechnen. Bei 600 Franken für einen Tempoverstoß kommen somit 20 Tage Haft zusammen. Wer als Ausländer dann keinen Bogen um die Schweiz macht, müsse bei der Einreisekontrolle mit der Festnahme rechnen.

Die Möglichkeit einer Haftstrafe besteht in einigen Ländern auch für homosexuelle Handlungen. In Malaysia etwa sind Schwule mit bis zu 20 Jahren Gefängnis und mit Stockschlägen bedroht, wenn sie angezeigt werden. Auch in Tunesien oder auf der Karibikinsel Jamaika ist Homosexualität strafbar. Und in den USA reicht es unter Umständen aus, am Strand Fotos von den nicht vollständig bekleideten eigenen Kindern zu machen, um in Untersuchungshaft zu landen.

Mancher Gerichtstermin im Ausland wäre wohl vermeidbar, wenn sich Urlauber besser auf ihre Trips vorbereiteten, meinen Experten.

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