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Warnung vor "Gratisangeboten" im Netz

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Vor vermeintlichen Gratisangeboten im Internet warnte die Arbeiterkammer (AK) am Montag in einer Aussendung.

Diese würden sich häufig als Kostenfallen erweisen. Auf einigen Internetpräsenzen werden „kostenlose“ Dienste angeboten, für die in vielen Fällen aber teure Rechnungen gestellt werden, so ein Experte.

„Die hohen Kosten und Rücktrittsrechte sind nicht auf den ersten Blick ersichtlich“, warnte Harald Glatz, AK-Konsumentenschützer. Meldet man sich bei solchen Seiten an, bekomme man auch schon die Zahlungsaufforderung per E-Mail – und wer dabei falsche Daten eingibt, dem werden bei Nichtbezahlen Strafanzeige und Gefängnis angedroht. Laut dem Experten solle man sich aber nicht einschüchtern lassen: „Man kann vom Vertrag zurücktreten.“ Die AK prüfe derzeit eine Verbandklage und Strafanzeige gegen die Betreiber, die aus der Schweiz, Deutschland und Großbritannien agieren.

Als Beispiel einer solchen Präsenz nannte die AK die Seiten http://www.iqfight.de, auf der man Intelligenztest durchführen kann und http://www.lehrstellen-heute.com, wo Jobinfos für freie Lehrstellenangebote angeboten werden: Der Aufbau der Websites erfolgt laut der AK immer nach dem gleichen Muster. Die Themen, die auf solchen Homepages präsentiert werden, sprechen vor allem Jugendliche an. Die falschen Angebote werden meist auch noch mit Gewinnen und Ausdrücken wie „Gratis“ und „Kostenlos“ schmackhaft gemacht.

Die simple Anmeldung lockt die Interessenten zusätzlich: Laut der AK sind bloß ein paar Angaben wie Name, Adresse und Geburtsdatum nötig. Wer die persönlichen Daten eingibt und absendet, kann entweder die Informationen gleich beziehen oder bekommt per E-Mail ein Passwort und kann danach davon Gebrauch machen. „Wer unbeschwert Angebote wie Intelligenztests oder Lehrstellenangebote nutzt, auf den wartet eine teure Überraschung“, warnte Glatz. Die Preise und Rücktrittsrechte seien im – für Laien- schwer überschaubaren Text gut versteckt. So können die vermeintlichen Gratis-Angebote bis zu 168 Euro kosten, sagte der Experte.

Die Zahlungsaufforderung kommt per E-Mail, samt zahlreichen Drohungen: Wer sich bei der Eingabe der Daten älter macht oder einen Fantasienamen benutzt, dem werden Strafanzeige und Gefängnis mit bis zu fünf Jahren angedroht – wohlweislich, dass meist Jugendliche das Angebot nützen.

Tipps der AK: Nicht einschüchtern lassen. Betroffene sollten dem Unternehmen den Rücktritt vom Vertrag mitteilen. Bei ausreichender Belehrung über das Rücktrittsrecht – also schriftlich – beträgt die Rücktrittsfrist sieben Werktage ab Bestellung. Wurde nur auf der Webseite oder in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf das Rücktrittsrecht verwiesen, verlängert sich die Frist auf bis zu drei Monate.

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