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Waldbrandgefahr: Grillverbot missachten kann 7.000 Euro kosten

Vor allem im Sommer steigt die Waldbrandgefahr enorm an.
Vor allem im Sommer steigt die Waldbrandgefahr enorm an. ©pixabay.com (Themenbild)
Im Sommer steigt die Waldbrandgefahr enorm an. Das Entzünden eines Feuers ist aus diesem Grund im Wald sowie in Waldnähe verboten. Es drohen hohe Strafen.

Das Entzünden eines Feuers im Wald - und bei Verhältnissen, die einen Brand begünstigen könnten, auch in Waldnähe - ist laut Forstgesetz prinzipiell verboten. Ausnahmen gelten nur für die Eigentümer, Forstorgane oder, wenn man eine ausdrückliche Genehmigung hat. Dennoch erlassen viele Bezirkshauptmannschaften bei entsprechender Gefährdungslage eine eigene Verordnung, die Feuer generell verbietet.

Explizit angeführt wird im österreichischen Forstgesetz auch, dass man keine Zündhölzer und Rauchwaren wegwerfen darf. Feuer müssen beaufsichtigt und vor dem Verlassen sorgfältig gelöscht werden.

In NÖ sind aktuelle Waldbrandverordnungen in Kraft

Hintergrund für eigene Feuerverbots-Verordnungen ist weniger die Verschärfung von Auflagen für Eigentümer oder Ausnahmegenehmigungsbesitzer, sondern Bewusstseinsbildung, war auf APA-Anfrage aus mehreren Ämtern zu hören. Die Menschen sollen damit auf die Gefahr aufmerksam gemacht werden.

In Niederösterreich sind in allen Bezirken mit Ausnahme von Waidhofen an der Thaya und Gmünd Waldbrandverordnungen in Kraft, hieß es auf Anfrage aus dem Büro von Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP). In den beiden Regionen ohne Feuerverbot werde die Lage derzeit genau beobachtet.

Der umfangreichste Waldbrand der vergangenen Wochen ist im Bundesland am 6. Juli in Kleinzell (Bezirk Lilienfeld) in Folge eines Blitzschlages entstanden. Eine Fläche von rund zwei Hektar stand in Flammen, 120 Feuerwehrleute aus drei Bezirken waren über mehrere Stunden hinweg mit den Löscharbeiten beschäftigt.

Wien: Seit Anfang Juli Rauch- und Grillverbot

In Wien ist seit Anfang Juli ein Rauch- und Grillverbot aufrecht, informierte Herbert Weidinger, stellvertretender Leiter der Abteilung Forst- und Landwirtschaftsbetrieb der Stadt Wien. Auch sonst ist das Hantieren mit Feuer nicht erlaubt. Die Anordnung gilt für Waldareale und die Donauinsel und wird erst bei nachhaltigen Regenschauern aufgehoben.

"Wir kontrollieren das laufend", berichtete Weidinger. Wird man ertappt, kann das sehr teuer werden. Ein Beispiel: Wer auf der Donauinsel beim Grillen oder Rauchen erwischt wird und sich uneinsichtig zeigt, muss laut Forstgesetz mit einer Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro oder vier Wochen Ersatzfreiheitsstrafe rechnen

(APA/Red)

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