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Wahlzeit-Ausweitung in Vorarlberg

In der Entscheidung um eine Ausweitung der Wahlzeiten bei der Vorarlberger Gemeindevertretungswahl sind nun Verfassungsrechts-Experten gefragt.

Der Gemeindeverband hat zwar am Donnerstag grundsätzlich Zustimmung zu einer vorgezogenen Stimmabgabe am Freitagnachmittag vor dem eigentlichen Wahlsonntag signalisiert. Offen ist jedoch, ob diese Möglichkeit verfassungsrechtlich gedeckt ist.

Nach Aussagen des Vorarlberger ÖVP-Klubobmanns Markus Wallner (V) steht der Gemeindeverband einer Öffnung der Wahllokale am Freitag vor dem Wahlsonntag zwischen 16 und 19 Uhr positiv gegenüber. Allerdings möchte der Gemeindeverband den Kommunen frei stellen, ob sie am Freitag aufsperren oder nicht. Verfassungsrechtler Karl Weber hat in ORF Radio Vorarlberg rechtliche Bedenken gegen den Wahlzeit-Vorschlag des Gemeindeverbandes geäußert. Wenn nicht in jeder Gemeinde schon am Freitagabend gewählt werden kann, erhöhe sich das Risiko der Wahlanfechtung, so Weber. Der Professor für Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck sieht das Problem der Ungleichbehandlung der Gemeinden: „Es stellt sich die Frage, kann so etwas manipulativ ausgewertet werden, um das Wahlergebnis zu beeinflussen“. Es könne durchaus herauskommen, dass es keine verfassungsrechtliche Bedenken gebe, so Weber, aber auch das Gegenteil sei möglich.

Wallner will nun prüfen lassen, ob die Bedenken ausgeräumt werden können. Falls nicht, sei die Ausweitung der Wahlzeiten „gestorben“. „Es wäre ein verbessertes Service, aber der Preis dafür kann nicht ein Anfechtungsrisiko sein“, so Wallner. Sollte die angedachte Regelung verfassungskonform sein, möchte der ÖVP-Klubobmann noch einmal das Gespräch mit den anderen Parteien suchen. Gegenüber dem Rundfunk sprachen sich sowohl SPÖ als auch FPÖ gegen eine Ausweitung der Wahlzeit als Option der Gemeinden aus. An einen ÖVP-Alleingang denkt Wallner nicht. „In Fragen des Wahlrechts macht das absolut keinen Sinn“, so Wallner.

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