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Wahlrechtsreform beschlossen: Das ändert sich ab 2024 bei Wahlen

Der Nationalrat gab grünes Licht für die Wahlrechtsreform.
Der Nationalrat gab grünes Licht für die Wahlrechtsreform. ©APA/HERBERT PFARRHOFER
Die von Nationalrat beschlossene Wahlrechtsreform bringt ab 2024 neben einem früheren Wahlergebnis, das bereits nahe am Endergebnis liegt, auch Neuerungen bei der Stimmabgabe per Wahlkarte.

Ab 2024 wird man an Wahltagen schon am Abend ziemlich genau wissen, wie der Urnengang ausgegangen ist. Dafür sorgt eine Wahlrechtsnovelle, die Dienstagabend vom Nationalrat einstimmig beschlossen wurde.

Denn alle Wahlkarten, die bis Freitagnachmittag vor der Wahl eingetroffen sind, werden schon am Sonntag ausgezählt. Neu ist auch, dass man in allen Gemeinden bei der Abholung der Wahlkarte gleich vor Ort die Stimme abgeben kann - quasi ein individueller vorgezogener Wahltag.

Bis Freitag vor Wahl eingelangte Wahlkarten werden nun mitgezählt

Über die Handysignatur wird man künftig einen Blick ins Wählerregister haben und damit wissen, ob man darin vertreten ist. Der Weg des Briefwahl-Kuverts kann via QR-Code verfolgt werden. Auf Druck der FPÖ noch geändert wurde, dass Wahlkarten, die zugeklebt worden sind, nicht für ungültig erklärt werden.

Bisher muss man ja vor allem bei Bundeswahlen wegen der verspäteten Auszählung der Briefwahl oft bis zu drei Tage warten, bis klar ist, wer wie viele Mandate errungen hat und war auch Hochschätzungen angewiesen. Dem tritt man nun entgegen, indem alle Wahlkarten, die bis Freitag vor der Wahl 17 Uhr eintreffen, künftig noch am Wahltag mit den übrigen Stimmen gemeinsam im Sprengel ausgezählt werden. Nur jene, die später ankommen, werden erst am Montag ausgewertet.

Entschädigung für Wahlbeisitzer wird österreichweit einheitlich

Die Entschädigung für Wahlbeisitzer und Wahlbeisitzerinnen wird künftig österreichweit einheitlich und wertgesichert und beträgt zwischen 33 und 100 Euro, abhängig von der Länge der Öffnungszeit des jeweiligen Wahllokals. Die derzeit bestehende Verpflichtung, die Eintragungslokale für Volksbegehren auch am Samstag für zumindest zwei Stunden offenzuhalten, soll entfallen.

Wahlrechtsreform bringt Neuerung bei Bundespräsidenten-Wahl

Eine Neuerung gibt es auch speziell bei Hofburg-Wahlen: Bei Bundespräsidentenwahlen wird man bei der Stichwahl keine vorgedruckten Zettel mehr zur Verfügung haben, sondern den Namen des jeweiligen Kandidaten oder die zugeteilte Nummer selbstständig schreiben müssen.

Erst ab 1. Jänner 2028 muss jedes Wahllokal einen barrierefreien Zugang und eine entsprechend ausgestaltete Wahlzelle haben. Bis dahin muss an jedem Standort mindestens ein barrierefreies Wahllokal geboten werden. Die übrigen Regelungen in dem Gesetzespaket werden schon 2024 gelten, also vermutlich bei der EU-Wahl erstmals Wirkung entfalten.

2. August wird nationaler Gedenktag für Roma und Sinti

Ebenfalls Dienstagabend einstimmig vom Nationalrat abgesegnet wurde ein Entschließungsantrag an die Regierung mit dem Ziel, den Völkermord an Roma und Sinti während des Nationalsozialismus als historische Tatsache anzuerkennen und den 2. August als nationalen Tag des Gedenkens an alle Opfer dieses Völkermords einzurichten.

(APA/Red)

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