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Wahlrecht: Geschäftsordnungs-Coup soll SPÖ-Blockade vereiteln

Landtagspräsident Harry Kopietz hat Post von den Grünen bekommen.
Landtagspräsident Harry Kopietz hat Post von den Grünen bekommen. ©APA
Die Grünen haben am Montag ihren Antrag zur Änderung des Wiener Wahlrechts Landtagspräsident Harry Kopietz (SPÖ) übermittelt. Das Papier sieht de facto die Eliminierung des SPÖ-begünstigenden Mehrheitsfaktors vor. Um der Gefahr einer roten Blockade zu entgehen, wollen die Grünen auch die Geschäftsordnung ändern, sodass der Antrag jedenfalls zur Abstimmung kommen muss.
Opposition drängt zum Votum
Verhandlungen gescheitert

Diese Vorgangsweise sei die einzige Möglichkeit, wie sich das Mandatsermittlungsverfahren doch noch gegen den Willen der SPÖ ändern ließe, erklärte der grüne Klubchef David Ellensohn im APA-Gespräch: “Nur so schaffen wir’s.”

Sollte der Rathausopposition also tatsächlich etwas an dem neuen Wahlrecht liegen, müsste sie zuerst der begehrten Änderungen in der Geschäftsordnung und dann dem Zusatzantrag zum Wahlrecht zustimmen, appellierte Ellensohn an ÖVP und FPÖ. Würde man gemeinsam so vorgehen, “haben wir ab 27. März ein neues Wahlrecht, das alle Stückeln spielt”.

Wahlrecht: Vorgehen der Grünen

Der grüne Plan im Detail: Relevant für die Abschaffung des mehrheitsfördernden Faktors im derzeitigen Wahlrecht ist der Zusatzantrag. Das hauptsächlich im Juristen-Deutsch gehaltene Papier zielt im Wesentlichen darauf ab, dass der prozentuelle Stimmenanteil einer Partei sich möglichst 1:1 in ihrer Anzahl der Mandate im Stadtparlament widerspiegelt. Formal soll dafür das Ermittlungsverfahren in Anlehnung an die Regelung für Nationalratswahlen modifiziert werden, heißt es in der Antragsbegründung. Auf diese Lösung hatten sich die Grünen – damals noch in Opposition – gemeinsam mit ÖVP und FPÖ auch im inzwischen berühmt gewordenen Notariatsakt aus der Zeit vor der Wien-Wahl 2010 verpflichtet.

Zur Abstimmung eingebracht wird dieser Zusatzantrag bei den verfassungsrechtlichen Wahlrechtsreparaturen – Ende sowohl für Briefwahl-Nachfrist als auch für Wahlausschluss bestimmter Strafgefangener -, die am 27. März fix beschlossen werden sollen. Die Krux daran: Nach derzeitigem Stand entscheidet der Landtagspräsident – er wird von der SPÖ gestellt – darüber, welche Zusatz- bzw. Abänderungsanträge zu einer Materie überhaupt zur Abstimmung gelangen dürfen.

Geschäftsordnung ändern

Die Grünen befürchteten folglich: Da die verfassungsrechtlich nötigen Anpassungen sehr spezifisch sind, könnte Kopietz argumentieren, den Zusatzantrag betreffend Mandatsermittlung abzulehnen, da dieser sich ja nicht auf die konkreten Punkte Briefwahlfrist bzw. Wahlausschluss beziehe. Um dieser Argumentationslinie einen Riegel vorzuschieben, will der kleine Koalitionspartner die Geschäftsordnung ändern.

Dabei geht es darum, genau diesen “Auslegungsspielraum” abzuschaffen. “Anträge, die nicht zur Sache gehören, sich also nicht als Abänderungs- oder Zusatzanträge zu einer in Verhandlung stehenden Gesetzesvorlage darstellen, sind unzulässig”, heißt es dazu im entsprechenden Antrag. Soll im Umkehrschluss heißen: Sämtliche Zusatz- oder Abänderungsanträge, die sich in irgendeiner Weise mit dem gerade aufgerufenen Poststück – in diesem Fall: dem Wahlrecht – befassen, müssen per Geschäftsordnung abgestimmt werden.

Da über Änderungen der Geschäftsordnung laut Ellensohn am Beginn der Landtagssitzung entschieden wird und diese im Falle einer Mehrheit sofort gültig wären, könnte der später auf der Tagesordnung platzierte Zusatzantrag von Kopietz nicht mehr abgedreht werden, so die Schlussfolgerung der Grünen.

SPÖ mit Mehrheit bei Ausschüssen

Die Regierungspartei will aber noch anderswo in die Geschäftsordnung eingreifen. Dabei geht es um eine Sache, mit der die SPÖ Änderungen im Wahlrecht schon kürzlich fürs erste verhindert hat – um die Befugnisse der Ausschüsse. Denn bevor ein herkömmlicher Initiativantrag, also eine Gesetzesvorlage, im Landtag abgestimmt werden kann, braucht er das Okay des zuständigen Ausschusses. Und in all diesen Ausschüssen hat die SPÖ nach wie vor die absolute Mehrheit. So konnte sie vor rund eineinhalb Wochen etwa auch Anträge der Opposition zwecks Wahlrechtsänderung zur juristischen Prüfung auf unbestimmte Zeit weiterleiten anstatt sie zur Abstimmung in die nächste Landtagssitzung zu schicken.

Mit diesem “Fehler im System” soll – geht es nach Ellensohn – bald Schluss sein. Denn es könne nicht sein, dass ein kleines Gremium ein 100 Abgeordnete umfassendes Stadtparlament de facto überstimmen kann. Die Grünen fordern deshalb per Antrag, dass Ausschüssen nur noch eine beratende Funktion zukommt, Gesetzesinitiativen aber in jedem Fall zur Abstimmung in den Landtag gelangen müssen. Nach Erörterung müsse der Ausschuss das Papier binnen acht Wochen dem Landtagspräsidenten weiterleiten. Dieser habe danach “die Aussendung der Gesetzesvorlage an die Mitglieder des Landtages und an die Mitglieder der Landesregierung zu veranlassen und diese in der nächsten Sitzung des Landtags zur Beschlussfassung vorzulegen”, heißt es. Nachsatz: Ein Votum zu einer späteren Zeitpunkt sei “nur mit Zustimmung der Antragsteller” zulässig.

(APA)

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