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Wahlpflicht bei Landtagswahl

In einem Jahr findet in Vorarlberg programmgemäß die nächste Landtagswahl statt. Vorerst besteht für diesen Urnengang im September 2004 noch Wahlpflicht.

Es könnte aber durchaus sein, dass die Bestimmung gestrichen wird. Das ließ Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) heute, Dienstag, im Pressefoyer nach der Sitzung der Landesregierung auf Anfrage der APA durchblicken. Derzeit gilt im Ländle als einzigem Bundesland Wahlpflicht für Landeswahlen.

Sausgruber rechnet damit, dass es „in sehr absehbarer Zeit“ zu einer gesetzlichen Änderung kommen könnte. Die Klubobleute der Landtagsparteien würden konstruktive Gespräche über das Landes- und Gemeindewahlrecht führen. Details wollte der Landeshauptmann im Interesse des Gesprächsklimas nicht nennen. Dass die von der ÖVP seit vielen Jahren geforderte Briefwahlmöglichkeit oder die Wahlpflicht Themen sind, räumte Sausgruber immerhin ein.

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