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"Wahlpaket" in der Begutachtung

Kürzlich wurde ein Bündel aus acht Gesetzesentwürfen zur Begutachtung versandt, mit dem die bisher noch bestehende Wahlpflicht abgeschafft werden soll.

Die Gesetzestexte liegen bis Donnerstag, 27. November bei den Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und im Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf und sind im Internet auf www.vorarlberg.at abrufbar. Jeder Landesbürger hat während der Auflagefrist die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

Dieses “Wahlpaket” umfasst Änderungen der Landesverfassung, des Landtagswahlgesetzes, des Gemeindewahlgesetzes, des Landes-Volksabstimmungsgesetzes, des Wählerkarteigesetzes, des Gemeindegesetzes und des Landwirtschaftskammergesetzes sowie die Aufhebung des Gesetzes über die Anordnung der Wahlpflicht für Bundespräsidentenwahlen.

Neben der Abschaffung der Wahlpflicht ist auch eine Änderung des Wahlberechtigungs-Stichtages vorgesehen: Künftig soll schon wählen dürfen, wer am Wahltag – und nicht wie bisher am 1. Jänner des Wahljahres – das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das gilt bei Landtags-, Gemeindevertretungs- und Landwirtschaftskammerwahlen sowie bei Volksabstimmungen, Volksbegehren und Volksbefragungen. Überdies sind Klarstellungen und Vereinfachungen für das Verfahren zur Wahl der Gemeindevertretung vorgesehen.

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