Doppelt gewählt hat der Mann, wie er sagt, nicht – das wäre eine Straftat.
FPÖ prangert Wahlmanipulation an
Das Innenministerium hat die Sache bereits überprüft, betonte der Leiter der Wahlabteilung Robert Stein auf APA-Nachfrage. Dabei hat man festgestellt, das im Wählerverzeichnis – das in allen Wahllokalen aufliegt – der Sperrvermerk angebracht war. Dieser Sperrvermerk ist vorgeschrieben, wenn für die betreffende Person eine Wahlkarte ausgestellt wurde. Offensichtlich wurde dieser Vermerk von der Sprengelwahlbehörde übersehen. Hätte der Wiener sowohl per Stimmzettel als auch mit Wahlkarte gewählt, hätte er eine Straftat begangen, merkte Stein an.
Er wusste allerdings auch von vielen Fällen zu berichten, in denen sich Wahlberechtigte beim Innenministerium beschwert haben, weil die Wahlbehörden das Gesetz strikt vollzogen. Nämlich weil diese Wahlberechtigten ihre Wahlkarte verloren hatten und eine neue wollten. Dies ist allerdings verboten – um eine doppelte Stimmabgabe zu verhindern. Einen Ersatz bekommt man nur, wenn die Wahlkarte “unbrauchbar”, also etwa zerrissen, ist – und dann muss man die alte Wahlkarte abgeben.