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Wählen dürfen – ein Privileg

Bei der Europawahl sind in Vorarlberg 245.934 Männer und Frauen wahlberechtigt. Sausgruber appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht Gebrauch zu machen.

“Wählen gehen ist wichtig für die Demokratie”, so Sausgruber.

Die Öffnungszeiten der Wahllokale in Vorarlberg sind örtlich verschieden. In der Regel werden sie zwischen 7.00 und 8.00 Uhr öffnen und zwischen 11.00 und 13.00 Uhr schließen.

Mandate, Wahlkörper, Wahlkreise, Stimmbezirke

Nach der EU-Erweiterung entsendet Österreich künftig nur mehr 18 Abgeordnete (bisher 21) ins Europäische Parlament. Für die Europawahl bildet das Bundesgebiet einen einheitlichen Wahlkörper. Es kandidieren sechs wahlwerbende Parteien:

  • 1. Sozialdemokratische Partei  Österreichs, SPÖ

  • 2. Österreichische Volkspartei – Liste Ursula Stenzel, ÖVP

  • 3. Freiheitliche Partei Österreichs, FPÖ

  • 4. Die Grünen – Die Grüne Alternative, GRÜNE

  • 5. Organisation für ein solidarisches Europa – Europäische Linke, KPÖ, Unabhängige, LINKE

    Stimmzettel, Vorzugsstimmen

    Für die Europawahl gibt es bundesweit einen einheitlichen Stimmzettel. Darauf sind die Parteien, nicht aber die einzelnen Bewerber, aufgedruckt. Man kann eine Vorzugsstimme für einen Bewerber der gewählten Partei vergeben. Dies geschieht durch die Eintragung des Namens dieses Bewerbers in den auf dem Stimmzettel hiefür vorgesehenen freien Raum. Die Namen der Wahlwerber sind in der Wahlzelle angeschlagen.

    Wahl mit der Wahlkarte

    Österreichische Staatsbürger, die ständig im Ausland leben, sowie im Inland lebende wahlberechtigte Österreicher und EU-Bürger, die sich voraussichtlich am Wahltag außerhalb Österreichs aufhalten werden, können mit einer Wahlkarte im Ausland ihre Stimme abgeben. Mit der Wahlkarte können die Wahlberechtigten von ihrem Wahlrecht am Wahltag auch im Inland vor der Wahlbehörde Gebrauch machen.

    Geh- und transportunfähige oder bettlägerige Wahlberechtigte können eine Wahlkarte verlangen und beantragen, dass sie von einer besonderen Wahlbehörde in ihrer Unterkunft zwecks Stimmabgabe besucht werden.

    Wahlkarten können bei der Gemeinde, von der der bzw. die Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, schriftlich oder mündlich beantragt werden. Eine mündliche Beantragung der Wahlkarte ist bis spätestens Freitag, 11. Juni 2004, 12.00 Uhr möglich.

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