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Waffenverbotszonen in Wien treten am 1. Februar in Kraft

Der Praterstern ist eine der beiden Waffenverbotszonen.
Der Praterstern ist eine der beiden Waffenverbotszonen. ©APA/Georg Hochmuth (Themenbild)
Am 1. Februar 2019 treten in Wien zwei von der LPD Wien gem. § 36b des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) verordneten Waffenverbotszonen in Kraft. Betroffen ist der Bereich Praterstern und Teile des Franz-Josefs-Kais.
Erste Zonen stehen fest
Waffen künftig in ganz Wien verboten

Die Zonen umfassen den Bereich Praterstern und Teile des Franz-Josefs-Kais. Beide Verordnungen sind auch online abrufbar. Die Verordnungen enthalten den jeweiligen Schutzzweck, Ausnahmen, Geltungsumfang (örtlich und zeitlich), Befugnisse der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie Grafiken und Strafmaßnahmen bei Übertretungen.

Waffenverbotszonen in Wien: Vorbeugung gefährlicher Angriffe

Eine Waffenverbotszone dient der möglichsten Vorbeugung von gefährlichen Angriffen i.s.d. § 16 SPG. Für die Auswahl eines bestimmtes Ortes für eine Zone sind verschiedene Parameter heranzuziehen, diese beinhalten u.a.: die Anhäufung von tatsächlichen Deliktsbegehungen unter Verwendung von Waffen / Gegenständen, die Anzahl der polizeilichen Interventionen, die Häufigkeit von Sicherstellungen gem. SPG und Waffengesetz, die fachliche Expertise bestimmter Organisationsbereiche der LPD Wien (z.B. Bereitschaftseinheit, WEGA).

 

Es sind dort laut Gesetz nicht nur Waffen, sondern auch gefährliche Gegenstände verboten – und zwar jene gefährlichen Gegenstände, die 1.) geeignet sind und 2.) den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen (oder Sachen) auszuüben. Diese Formulierung bedeutet kein absolutes Verbot des Betretens einer Waffenverbotszone mit gefährlichen Gegenständen – der Träger eines solchen Gegenstandes muss aber einen nachvollziehbaren, vernünftigen Grund für das Mitführen vorbringen können (z.B. unmittelbare Berufsausübung).

Bestimmungen für Bereiche in Wien nicht gleich

Die Bestimmungen sind nicht für beide Waffenverbotszonen gleich. Während die Verordnung am Praterstern rund um die Uhr gilt, umfasst jene am Donaukanal nur den Zeitraum zwischen 20.00 und 8.00 Uhr. In dieser Verordnung wird im übrigen der Treppelweg um das Szenelokal “Flex” namentlich angeführt.

 

Die Polizei darf in den Zonen die Kleidung von Personen, allfällige von ihnen mitgeführte Behälter und ihre Autos nach solchen Gegenständen durchsuchen, wenn der dringende Verdacht eines Verstoßes gegen die Verordnung besteht. Wird jemand erwischt, muss er die Waffen abgeben und bekommt eine Bescheinigung. Außerdem muss er mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 500 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen rechnen.

Ludwig (SPÖ) forderte ganz Wien zur Waffenverbotszone zu machen

Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) forderte, statt der Konzentration auf einige wenige Bereiche ganz Wien zu einer Waffenverbotszone zu machen. Dies würde den Beamten ermöglichen, im Zweifelsfall Messer oder andere potenziell gefährliche Gegenstände abnehmen zu können. Gleichzeitig unterstellte er Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) Untätigkeit und forderte diesen auf, für mehr Polizei und eine bessere Infrastruktur für die Exekutive in Wien zu sorgen.

Dazu bekräftigte Ludwig seine Kritik an der geplanten berittenen Polizei und schlug dem Bund einmal mehr vor, die Polizei in Wien in die Zuständigkeit der Stadt zu übernehmen. Minister Kickl ortete prompt einen “Faschingsscherz” und lehnte das Angebot ab. Gleichzeitig wurde angekündigt, die ursprünglich angedachten Verbotszonen mittels Verordnung umzusetzen – was nun geschehen ist.

(APA/Red)

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