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Wählerverzeichnis, E-Learning und Fristen: Der Fahrplan zur Bundespräsidentenwahl

Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer stehen sich Anfang Dezember erneut gegenüber.
Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer stehen sich Anfang Dezember erneut gegenüber. ©AFP Photo/Joe Klamar
45 Tage vor der Wiederholung der Stichwahl sind die Vorbereitungen für den Urnengang Anfang Dezember voll im Gange. Was alles zu beachten ist und wie es bis zum Tag X weitergeht, erfahren Sie hier.

In 45 Tagen unternimmt Österreich den vierten Anlauf zur Wahl des Bundespräsidenten. Die Vorbereitungen sind im Gange: Das Verfahren zur Richtigstellung der Wählerverzeichnisse ist eröffnet, der Leitfaden für die Wahlbehörden überarbeitet, die Mitglieder der Wahlbehörden können sich schon im E-Learning vorbereiten, in einer Woche müssen Wahlzeiten und Verbotszonen feststehen.

Für die Aktualisierung der Wählerverzeichnisse wurden diese in kleineren Orten schon am Gemeindeamt aufgelegt und in größeren Gemeinden Hauskundmachungen ausgehängt. Bis 27. Oktober kann man die Berichtigung verlangen, gegen die Entscheidung der Gemeindewahlbehörden (bis 2. November) kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Ab 8. November werden die Wählerverzeichnisse richtiggestellt und abgeschlossen. Damit steht fest, wer wo wahlberechtigt ist. Wahlberechtigt sind Österreicher, die spätestens am 4. Dezember 16 Jahre alt werden, in dem Sprengel, in dem sie am 27. September 2016 ihren Hauptwohnsitz hatten.

Besonderheit: Wählen während der Christkindlmarkt-Saison

Die Wahllokale, deren Öffnungszeiten und auch die Verbotszonen müssen die Gemeindewahlbehörden bis spätestens 4. November festlegen – wobei letzteres heuer besondere Aufmerksamkeit verlangt. Denn gewählt wird im Advent, da könnte so mancher Christkindlmarkt betroffen sein. Es “wird darauf zu achten sein, dass die Verbotszonen so festgelegt werden, dass sie sich nicht auf den Bereich des Marktgebietes oder der Veranstaltung erstrecken”, schreibt das Innenministerium im Leitfaden. Die Zonen, in denen Ansammlungen und Wahlwerbung verboten sind, dürfen auch eng gezogen werden, im Gebäude des Wahllokales darf aber keine Veranstaltungen stattfinden.

Stimmzettel und Wahlkuverts sind bereits gedruckt, sie werden kommende Woche den Wahlbehörden übermittelt. Am 7. November startet der Versand der Briefwahlunterlagen an Auslandsösterreicher mit “Wahlkartenabo”. Sie müssen keinen Antrag stellen – alle anderen Wahlberechtigten, die nicht am 4. Dezember in “ihrem” Wahllokal wählen können, müssen dies bis 30. November (schriftlich) beziehungsweise 2. Dezember, 12:00 Uhr (mündlich) tun.

In welchem Wahllokal man am 4. Dezember wann die Stimme abgeben kann, steht in der Amtlichen Wahlinformation. Diese bekommen bis 21. November alle Wahlberechtigten in Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnern.

Kandidaten bestimmen ihre Wahlzeugen

Bis Donnerstag, 24. November, haben die sechs Kandidaten des ersten Wahlganges Zeit, die Wahlzeugen zu nominieren. Jeweils zwei Wahlzeugen pro Kandidat dürfen in jedem der rund 10.500 Wahllokale – und auch in den “besonderen Wahlbehörden” in Heimen oder Haftanstalten – beim gesamten Vorgang samt Auszählung dabei sein. Sie dürfen aber nicht mitstimmen, nicht als Hilfsorgane herangezogen werden – und sie sind nicht an die Amtsverschwiegenheit gebunden.

Am Freitag vor der Wahl – nach Ende der Antragsfrist um 12:00 Uhr – wird die Zahl der ausgestellten Wahlkarten von den Gemeinde- an die Bezirks- und von diesen an die Landeswahlbehörden gemeldet, spätestens am Samstag bekommt sie die Bundeswahlbehörde.

BP-Stichwahl: Der Ablauf des Wahltags

Am Sonntag, den 4. Dezember, wird gewählt – und zwar maximal bis 17:00 Uhr. Wahlkarten können in allen Wahllokalen österreichweit, aber auch bei den Bezirkswahlbehörden direkt abgegeben werden. Jedenfalls müssen sie ebenso wie die Briefwahlstimmen bis Sonntag um 17.00 Uhr bei den Wahlbehörden liegen. Gegen 19.30 Uhr sollte wie üblich das vorläufige Endergebnis vorliegen. Die Briefwahl wird erst am Montag, den 5. Dezember, ausgezählt. Womit Montagabend feststeht, ob Norbert Hofer oder Alexander Van der Bellen in der verschobenen Wiederholung der Stichwahl zum Bundespräsidenten gewählt wurde.

Wie schon die erste vom 22. Mai kann freilich auch diese Stichwahl wieder beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden. Die einwöchige Frist dafür beginnt nach der Verlautbarung des Amtlichen Endergebnisses. Dieses stellt die Bundeswahlbehörde in einer Sitzung fest. Der Termin dafür ist noch nicht fixiert, üblicherweise sind es acht bis zehn Tage nach dem Wahlsonntag.

Bereits fixiert ist der Tag der Angelobung des neuen Bundespräsidenten: Wenn die Wahl nicht noch einmal angefochten und aufgehoben wird, wird der neue Bundespräsident am 26. Jänner angelobt – mehr als sechs Monate nach dem Ende der Amtszeit Heinz Fischers (8. Juli) und neun Monate nach dem ersten Wahlgang am 24. April. Dass es diesmal besonders lange dauert und das Nationalratspräsidium das Staatsoberhaupt vertreten musste, liegt nicht nur an der Wahlanfechtung der FPÖ, sondern auch daran, dass der Kleber auf Wahlkarten nicht hielt. Aus diesem Grund wurde die Wiederholungswahl um zwei Monate – von 2. Oktober auf 4. Dezember – verschoben.

(APA, Red.)

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