AA

Vortäuschung einer Straftat

Am Karsamstag erstatteten zwei in Deutschland wohnhafte Schwestern telefonisch eine Anzeige beim Gendarmerieposten Schruns über den Einbruchsdiebstahl in ihrem Pkw.

Nach der Aufnahme vor Ort wurden die “Geschädigten” auf der Dienststelle in Schruns zum genauen Sachverhalt einvernommen. Bei der Befragung auf der Dienststelle verstrickten sich die beiden “Geschädigten” in Widersprüche. Auf weitere Vorhalte gaben die Anzeigerinnen zu, den Einbruchsdiebstahl in das Fahrzeug vorgetäuscht zu haben, um die Versicherungssumme kassieren zu können.

Die Tat wurde von den Verdächtigten zusammen mit ihrem Vater bereits vor ihrer Anreise an ihrem Wohnort geplant. Die Schwestern und ihr in Deutschland weilender Vater werden wegen Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung und versuchtem Versicherungsmissbrauch beim Bezirksgericht Montafon angezeigt.

  • VIENNA.AT
  • Vorarlberg
  • Vortäuschung einer Straftat
  • Kommentare
    Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.