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Vorerst keine Neuregelung der Studiengebühren

Die Koalition hat ihre Bemühungen aufgegeben, die im Juli 2011 vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Teilen aufgehobenen Gesetzesbestimmungen zu den Studiengebühren innerhalb der in 14 Tagen endenden Frist zu reparieren. ÖVP-Wissenschaftsminister Töchterle hatte im September eine Neuregelung vorgeschlagen, die SPÖ sei aber "bisher zu keinen inhaltlichen Gesprächen bereit" gewesen.


Von SPÖ-Wissenschaftssprecherin Kuntzl wird das zurückgewiesen: “Wenn die ÖVP nur Zustimmung als inhaltliche Gespräche deutet, ist das bedauerlich.” Kuntzl betont, es habe ein Gespräch mit Töchterle gegeben, wo sie die Gründe dargelegt habe, wieso die SPÖ Studiengebühren generell und Töchterles Modell im Speziellen ablehnt. Ende 2011 habe die SPÖ sogar einen Vorschlag für eine Reparatur des bestehenden Gesetzes vorgelegt. Diese Möglichkeit sei aber von Töchterle von Anfang an “brüsk zurückgewiesen” worden, weil er kein Gesetz reparieren wolle, das von einer Allianz aus SPÖ, FPÖ und Grünen “gegen die ÖVP” beschlossen worden sei, so Kuntzl zur APA.

Folge des vorläufigen Verzichts der Regierung auf eine Neuregelung: Mit 1. März fallen die seit der De-facto-Abschaffung der Gebühren 2009 geltenden Bestimmungen aus dem Gesetz, wann jemand Gebühren bezahlen muss und wann nicht. Derzeit müssen nur jene 15 Prozent der Studenten bezahlen, deren Studiendauer über der Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester liegt, bzw. die Nicht-EU-Bürger sind. Ausgenommen sind zudem auch Studenten, die überwiegend berufstätig sind.

Die Universitäten stehen damit vor einem Dilemma: Entweder sie verzichten künftig auf insgesamt 17 Mio. Euro pro Semester, die sie bei der derzeit noch geltenden Rechtslage einnehmen. Oder aber sie folgen der Rechtssicht des Wissenschaftsministeriums, wonach sie Studiengebühren im Rahmen ihrer Autonomie einheben können, und riskieren damit Klagen.

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