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Vorarlberger vergewaltigte 14-Jährige nach Party

Feldkirch -  Wegen Vergewaltigung einer 14-Jährigen ist am Freitag ein 45-Jähriger am Landesgericht Feldkirch zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Der Mann aus dem Bezirk Bludenz soll sich nach einer Party seines Sohnes an der Jugendlichen vergangen haben, berichtete ORF Radio Vorarlberg. Der 45-Jährige gestand vor Gericht zwar sexuelle Handlungen ein, eine Vergewaltigung bestritt er jedoch vehement. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach dem Empfinden des Angeklagten war der Sex zwischen ihm und der 14-Jährigen einvernehmlich gewesen. Er habe nicht bemerkt, dass das Mädchen die geschlechtlichen Handlungen nicht wolle, erklärte der Mann. Während jedoch die Jugendliche bei den Ermittlungen der Polizei und der kontradiktorischen Einvernahme die Ereignisse des Abends stets in derselben Version darstellte, verstrickte sich der 45-Jährige in Widersprüche. Der Schöffensenat glaubte den Aussagen des Mädchens und befand den Angeklagten für schuldig.

Drei Jahre Haft für 45-Jährigen

Somit wurde der 45-Jährige wegen Vergewaltigung und Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zu einer dreijährigen Haftstrafe und zur Zahlung von 1.000 Euro verurteilt. Als erschwerend wertete das Gericht, dass der 45-Jährige den Übergriff in seinem eigenen Haus beging, zudem war das Mädchen offenbar betrunken. Umgekehrt waren die Alkoholisierung des Angeklagten wie auch sein Teilgeständnis und seine bisherige Unbescholtenheit Milderungsgründe.

Verteidigung meldet Nichtigkeitsbeschwerde an

Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf eine Erklärung. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

(APA)

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