Der vormalige Firmenchef soll im Schuldenregulierungsverfahren Stiftungsvermögen in Liechtenstein von rund 800.000 Euro nicht angegeben haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Betrieb des inzwischen pensionierten Mannes hatte einst an die 400 Mitarbeiter, schlitterte aber in den 1990er-Jahren in den Konkurs. Der ehemalige Firmenchef, der persönlich haftete, musste anschließend Privatkonkurs anmelden. Dabei sollte er sein gesamtes Vermögen angeben, was er jedoch nicht tat. Er verschwieg als allein Begünstigter eine Liechtensteiner Stiftung in Höhe von 800.000 Euro. “Ich glaubte, das Vermögen sei nicht konkursverfangen”, lautete seine Verantwortung vor Gericht.
Zudem soll der Mann verschwiegen haben, dass er noch über Barvermögen verfügte. Er soll 11.000 Euro, die ihm ein anderer Großunternehmer geliehen hatte, bei der Beantragung von Verfahrenshilfe für einen Prozess nicht angegeben haben. Auch hier war der Schöffensenat nicht überzeugt, dass der Mann keine betrügerische Absichten hatte.
“Das sind heute alles nur Ausflüchte”, sagte Staatsanwalt Manfred Melchhammer. Seiner Ansicht nach wusste der Schuldner ganz genau, dass er alles angeben hätte müssen. Dieser Linie folgte auch der Schöffensenat und verurteilte den Mann zu drei Jahren Haft. Davon wurden zwei bedingt ausgesprochen, ein Jahr muss der Angeklagte im Falle der Rechtskraft ins Gefängnis.
Die Unbescholtenheit des Angeklagten, sein Tatsachengeständnis, dass die Vorwürfe bis in die 1990er-Jahre zurück reichen und dass der Unternehmer damals im Konkurs alles verloren hatte, wurden mildernd gewertet. Erschwerend wirkten sich die Tatwiederholung, die Schadenshöhe und der lange Tatzeitraum aus.