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Vorarlberger AK-Wahl im März 2004

Über 100.000 Vorarlberger Arbeitnehmer können im März 2004 ihre Vertretung wählen. Der Vorstand der AK Vorarlberg hat als Termin für die AK-Wahl den 1.-18.3. 2004 beschlossen.

Die Wahl wird sowohl in Betrieben als auch als Briefwahl möglich sein. Als Stichtag für die Wahlberechtigung wurde der 2. Dezember 2003 festgesetzt. Wahlvorschläge müssen spätestens zwei Wochen nach dem Stichtag bei der Hauptwahlkommission eingebracht werden. Zum Wahlkommissär wurde der Feldkircher Bezirkshauptmann Bernhard Widerin bestellt.

AK-Präsident Fink geht davon aus, dass nach dem im Mai ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) – im Gegensatz zur AK-Wahl 1999 – diesmal auch türkische Arbeitnehmer das passive Wahlrecht haben, die länger als zwei Jahre AK-Mitglied sind. Im APA-Gespräch sprach sich Fink neuerlich für eine Änderung von Paragraf 21 des AK-Gesetzes aus und plädierte für eine Verkürzung der Wartezeit für das passive Wahlrecht von zwei Jahren auf sechs Monate.

Bei der AK-Wahl im April 1999 waren in Vorarlberg rund 102.000 Arbeitnehmer wahlberechtigt, die Wahlbeteiligung betrug 45 Prozent. Die Liste ÖAAB/AK-Präsident Josef Fink errang 43 der 70 Mandate in der Vollversammlung. Die FSG erreichte 11 Mandate (16,11 Prozent), die Freiheitlichen Arbeitnehmer 9 Mandate (12,74), die grünnahe Liste Gemeinsam 2 Mandate (3,38) und die Liste eingebürgerter Türken „NBZ“ 5 Mandate (7,17).

Gegen die Entscheidung der AK Vorarlberg, bei der Wahl 1999 fünf Türken auf der Liste „Gemeinsam“ vom passiven Wahlrecht auszuschließen, hatte „Gemeinsam“ den Verfassungsgerichtshof angerufen. Dieser hatte sich zur Auslegung des Assoziierungsabkommens der Türkei mit der EU an den EuGH gewandt, der heuer seinerseits entschied, dass die österreichische Staatsbürgerschaft keine Voraussetzung dafür sei, dass jemand für die Vollversammlung der Arbeiterkammer wählbar ist.

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