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Vorarlberg: Stadt Dornbirn reagiert auf Urteil im Entschädigungsprozess

©VOL.AT/Hartinger
Nach dem zwölfjährigen Verfahren wegen eines tödlichen Behandungsfehlers im KH Dornbirn wurde vergangene Woche die Revision verworfen - nun äußert sich die Stadt.
Tod nach Ärztefehler

Im Bericht aus der Dienstagsausgabe der Vorarlberger Nachrichten war zu lesen, dass die eingebrachte Revision der Stadt als Krankenhausträger verworfen wurde und damit Dornbirn auch in dritter Instanz verloren hätte. “Jetzt ist der Fall inhaltlich abgeschlossen. Das Landesgericht Feldkirch muss nur noch über die Höhe der Prozesskosten entscheiden”, zeigt sich der Rechtsanwalt des inzwischen 16-jährigen Buben, Anton Tschann, erleichtert, dass dieser nun entsprechend entschädigt wird. Der Verhalten der Stadt findet der Jurist desaströs: “Wer als Geschädigter gegen die Stadt Dornbirn als Krankenhausträgerin vorgehen will, muss sich warm anziehen und einen langen Atem haben, bis er vielleicht zu seinem Recht kommt, und das ist eine Schande.”

Sofortzahlungen

Nun äußert sich die Stadt und spricht von Lügen des Anwaltes. “Die Stadt Dornbirn hat sich in dieser Angelegenheit von Beginn an kooperativ und verantwortungsvoll verhalten. So wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Schritte gesetzt und es wurden Sofortzahlungen geleistet”, schreibt die Stadt Dornbirn in einer Aussendung. Sie verweist auch auf die Versicherung, die in diesem Fall gehandelt habe. Diese habe ebenfalls kooperativ gehandelt, aber man habe die gestellten Forderungen auf Plausibilität und Rechtmäßigkeit prüfen müssen. “Sämtliche Ansprüche des Geschädigten wurden bereits im März 2018 abgegolten,” sagt Stadt-Sprecher Ralf Hämmerle. Lediglich das Honorar des Rechtsvertreters sei demnachnoch offen.

“Tragische Verkettung”

Im Fall des Behandlungsfehlers spricht die Stadt Dornbirn von einer “tragischen Verkettung von nicht vorhersehbaren Komplikationen und einer darauf nicht richtig abgestimmten Behandlung. “Grundsätzlich werden alle Behandlungen, insbesondere komplizierte Verläufe im Krankenhaus sehr genau dokumentiert. Diese Daten, die von der Stadt umgehend zur Verfügung gestellt wurden, haben in mehreren Gutachten einen Behandlungsfehler ausgewiesen.” Die Stadt habe den Kontakt zu den Hinterbliebenen gesucht und sich um eine rasche Abwicklung der Schadenersatzforderungen bemüht. Es sei über die Versicherung auch zu Sofortzahlungen gekommen.

Die weiteren Forderungen des Rechtsvertreters habe man prüfen müssen. “Dafür war es notwendig, weitere Gutachten einzuholen, um die Plausibilität zu argumentieren. Dies ist ein normaler Vorgang.” Wie die Stadt erklärt, sei es seitens des Rechtsvertreters zu Verzögerungen gekommen, da dieser geforderte Unterlagen verspätet geliefert habe. Da keine außergerichtliche Einigung erzielt werden konnte, habe man den gerichtlichen Weg eingeschlagen. “Auch dies ist eine dem Rechtsstaat angemessene Vorgangsweise.”

(Red)

 

 

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