Seff Dünser/NEUE
Paradoxerweise bildete der 2017 ergangene Schuldspruch für Rudi Längle, den angeklagten Betreiber des Bregenzwälder Gnadenhofs, offenbar die Grundlage für den gestrigen Freispruch vom neuerlich erhobenen Anklagevorwurf der vorsätzlichen Beeinträchtigung der Umwelt.
Im September 2017 ist der Angeklagte am Landesgericht zu einer teilbedingten Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden, davon 300 Euro unbedingt. Denn er hatte nach Ansicht der Richterin zwischen August 2015 und Juni 2017 mit dem großen Hof-Misthaufen Böden und Gewässer verunreinigt.
Keine Verschlechterung
Im gestrigen Prozess wurde der Tatzeitraum zwischen Oktober 2017 und April 2018 angeklagt. Aber die Böden und die Gewässer rund um den Misthaufen waren bereits zuvor derart stark verunreinigt worden, dass im angeklagten Zeitraum keine Verschlechterung mehr auftrat. So begründete Richterin Sabrina Tagwercher am Dienstag ihren bereits rechtskräftigen Freispruch. Die Strafrichterin stützte sich dabei auf die Angaben eines sachverständigen Umweltchemikers.
Der gestrige Freispruch wurde im zweiten Rechtsgang gefällt. Zuerst hatte ein anderer Richter im Mai 2018 den 58-jährigen Betreiber des Gnadenhofs für Tiere freigesprochen. Der Freispruch wurde aber von der Staatsanwaltschaft mit Erfolg bekämpft. Richter des Innsbrucker Oberlandesgerichts (OLG) hoben das Urteil auf und ordneten eine neue Verhandlung am Landesgericht und die Einbeziehung eines Sachverständigen an.
Umwelt gut erholt
Im April 2018 ist der große Misthaufen im behördlichen Auftrag von Amts wegen abgetragen worden. Seither hat sich die geschädigte Umwelt nach Angaben des Sachverständigen gut erholt.
Der Angeklagte und seine Mitstreiter von einer Tierschutzorganisation haben den großen Misthaufen aus Kostengründen nicht selbst entfernt. Inzwischen wird der Tiermist auf dem Gnadenhof in Containern und nicht mehr auf einem Misthaufen gelagert.
(Red.)