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Vorarlberg ändert wegen EU-Klage Grundverkehrsgesetz

Bregenz – Das Land Vorarlberg hat eine Neufassung des Grundverkehrsgesetzes erarbeitet, die nun den Ansprüchen des EU-Rechts genügen soll. Die Europäische Kommission hatte Österreich im vergangenen Jahr wegen Hürden beim Erwerb von landwirtschaftlichem Grundbesitz in Vorarlberg verklagt.
“Das nun vorliegende Gesetz schützt die heimische Landwirtschaft vor dem Ausverkauf von Grund und Boden und entspricht gleichzeitig den europäischen Standards”, erklärten die Klubobleute Rainer Gögele und Dieter Egger im Vorfeld der Sitzung des Rechtsausschusses des Vorarlberger Landtags. Die Gesetzes-Novelle soll im Juli beschlossen werden.

Die Brüsseler EU-Behörde sah in der gültigen Vorarlberger Gesetzgebung “unverhältnismäßige Beschränkungen” gegen die EU-Vorschriften zu Niederlassungsfreiheit und freiem Kapitalverkehr. Der Vorarlberger “Interessentenregelung” zufolge kann etwa derzeit ein Nicht-Landwirt ein landwirtschaftliches Grundstück nicht mehr kaufen, wenn ein Bauer sein Interesse daran bekundet. Beanstandet wurde seitens der EU, dass es “keine angemessenen Ausnahmen von diesem Vorkaufsrecht” gibt.

In der gesetzlichen Neuregelung ist nun klargestellt, dass auch ein Nicht-Landwirt unter bestimmten Voraussetzungen landwirtschaftlichen Grund erwerben kann, sofern das Grundstück weiter agrarisch genutzt wird. Weiters gilt unter anderem, dass im Fall eines Grundkaufs durch einen Nicht-Landwirt der bisherige Pächter das Grundstück mindestens 15 weitere Jahre bewirtschaften kann.

“Mit diesen Neuregelungen sind die Bedenken der Europäischen Kommission am bestehenden Gesetz ausgeräumt”, betonten Gögele und Egger. Man habe sich diesbezüglich mit der EU-Kommission abgestimmt.

APA

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