AA

Vorarlberg: Mord und Mordversuch heute vor Gericht

Der 14-Jährige stach auf seine Eltern ein, der Vater starb, die Mutter überlebte.
Der 14-Jährige stach auf seine Eltern ein, der Vater starb, die Mutter überlebte. ©VOL.AT/Eckert
Mit den Plädoyers und der Einvernahme des Angeklagten hat heute der Prozess gegen einen zur Tatzeit 14-jährigen Buben begonnen, der seinen Vater getötet und anschließend seine Mutter schwer verletzt haben soll.
Traurige Herausforderung für Anwältinnen
NEU
14-Jähriger attackiert Eltern
14-Jähriger tötet Vater

Von Christiane Eckert/VOL.AT

Vor knapp einem Jahr kam es in Götzis zu der schrecklichen Tat, für die bis heute vermutlich niemand eine Erklärung hat. Der Teenager erstach mitten in der Nacht seinen 51-jährigen Vater, der im Wohnzimmer schlief. Danach verletzte er die zu Hilfe eilende Mutter schwer und schnitt sich selbst zwei Mal in den Hals. Der bislang unbescholtene Schüler galt aus unauffällig. Die Mutter, vertreten von Anwältin Andrea Concin, steht immer noch zu ihrem Sohn.

Übliche Diskussionen

In den Plädoyers kommt nochmals zur Sprache, dass nach außen hin an dem Jungen überhaupt nichts auffällig war. „Es handelt sich um eine ganz normale Vorarlberger Durchschnittsfamilie“, so Verteidigerin Astrid Nagel in ihrem Eröffnungsplädoyer. Immer wieder weint der 15-Jährige. Bruder und Mutter beschreiben das Verhältnis zu dem Jungen als normal, Handgreiflichkeiten gab es nie, Diskussionen nur die üblichen: über Kleidung, spät nach Hause kommen oder sonstige Kleinigkeiten.

Schreckliche Vorstellungen

In seiner Einvernahme kann sich der Junge kaum mehr an etwas erinnern. Aber bei Gesprächen mit Ärzten äußerte der Bub Dinge, die schrecklich sind. Er gestand ein, dass er zwei Jahre vor der Tat täglich Tötungsfantasien hatte. Wie er es bewunderte, wenn Serienkiller ein Blutbad anrichteten. Er stellte sich vor, anderen die Kehle aufzuschlitzen, Leute tot zu prügeln, wahllos Menschen zu töten.

Heute scheinen dem Jungen derartige Fantasien äußerst fern und fremd. Die Tatwaffe, mit welcher der Vater getötet wurde, ist furchterregend. Ein wuchtiges, großes, breites Jagd- beziehungsweise Outdoormesser mit 20 Zentimeter langer Klinge. Es scheint in diesem Zusammenhang geradezu seltsam, dass beide psychiatrischen Sachverständigen den Burschen als nicht zurechnungsunfähig bezeichnen.

Starrer Blick

Verteidigerin Astrid Nagel glaubt nicht, dass ihr Mandant in jener Nacht Herr seiner Sinne war. Die Mutter beschrieb den Blick ihres Sohnes als leer, starr und abwesend. Dennoch – die Gutachter sehen keinen Anlass, den Buben in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen. Der Bub wird weiter einvernommen.

Psyche unter Ausschluss erörtert

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit erläutert Sachverständiger Reinhard Haller sein Gutachten. Es geht um private Dinge, die Krankengeschichte und andere persönliche Dinge, durch deren Erörterung das Fortkommen des Jugendlichen gefährdet werden würde, so die Begründung des Schöffensenates. Doch eines wurde bereits zu Beginn der Verhandlung durch den Staatsanwalt klar, er sagte: „Laut Gutachten lag keine Unzurechnungsfähigkeit vor“. Ein Umstand, den Verteidigerin Astrid Nagel stark bezweifelt.

Zeugen berichten

Vor dem Gutachten wurden mehrere Zeugen einvernommen. Darunter die Mutter des Jungen. Sie sagte: „Ich habe keine Sekunde geglaubt, dass das mein Kind war“. Sie realisierte zunächst gar nicht, dass sie auch durch ein Messer verletzt worden war. Der Bub soll gemurmelt haben: „Er hat es mir befohlen“.

Gegenüber einer Nachbarin, die nach der Tat in die Wohnung kam, sagte der Junge: „Ich spür nichts“ und stand apathisch im Zimmer. Die Verteidigung sieht mehrere Anhaltspunkte, dass mit dem Teenager in den Tagen rund um die Tat etwas nicht stimmte. Bereits am Vortag sei er der Mutter aufgefallen, als er weggetreten wirkte, stolperte und einen Moment später sagte: „Was war jetzt?“.

UPDATE: Vertagung fix

Der Prozess musste am späten Nachmittag vertagt werden weil die zweite Sachverständige, die Tiroler Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie Kathrin Sevecke sich entschuldigte. Somit muss ein weiteres Mal verhandelt werden.

Als neuer Prozesstermin wurde der 30. Oktober von 13 bis 17.00 Uhr vorgemerkt. Ob die weiteren beantragten Zeugen noch einvernommen werden, ist offen, der Senat behielt sich die Entscheidung diesbezüglich noch vor.

Es geht um Rettungskräfte und eine weitere Nachbarin, die eventuell bezeugen könnten, dass der Bub nach der Tat abwesend, apathisch und damit eventuell nicht zurechnungsfähig war. Käme das Gericht zu dem Schluss, dass dem so war, stünde das allerdings im Gegensatz zu den Gutachten. Bis zur Fortsetzung des Verfahrens bleibt der Teenager in U-Haft.

(red)

Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

 

  • VIENNA.AT
  • Vorarlberg
  • Vorarlberg: Mord und Mordversuch heute vor Gericht
  • Kommentare
    Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.