AA

Vorarlberg: Freispruch von Verleumdung

Die Ehefrau wurde freigesprochen.
Die Ehefrau wurde freigesprochen. ©VOL.AT/Eckert
Notruf wegen einem Kilo Kokain war keine hinterhältige Falschmeldung.

Feldkirch. Im Sommer 2018 wählte die 34-Jährige den Notruf und gab an, ihr Mann habe ein Kilo Kokain in der gemeinsamen Wohnung in Feldkirch versteckt. Der Mann ist einerseits immer wieder in Drogengeschäfte verstrickt. Andererseits kriselt es immer wieder in der Ehe der beiden, eine Affäre stand im Raum, Eifersucht und die Verdächtigung einer Verleumdung lag nahe und wurde auch angeklagt. Vor der Polizei gab die Frau noch dazu an, dass sie in Rage war und deshalb die Polizei geholt habe. Bei der nachfolgenden Hausdurchsuchung fand man kein Kokain, im Urin des Ehemanns wurde allerdings Kokain nachgewiesen.

Fünf Kilo Kokain

Die Frau sagt in der Verhandlung, dass sie psychisch nicht fit sei, dass sie das Ganze sehr belaste. Zudem sei Deutsch nicht ihre Muttersprache, es habe Missverständnisse bei der Polizei gegeben und nebenbei entsteht der Eindruck, dass sie auch Angst vor dem Mann gehabt haben könnte, als sie ihre zunächst belastende Aussage abschwächte. Verteidigerin Emelle Eglenceoglu ist erfolgreich, sie kann die Richterin überzeugen, dass ihre Mandantin unschuldig ist. Bei einer weiteren Nachschau fanden die Ermittler nämlich fünf Kilo Kokain, wegen derer sich der in U-Haft Sitzende demnächst verantworten wird müssen. Somit Freispruch von der Verleumdung für die 34-Jährige. Auf Verleumdung stehen im Falle eines Schuldspruches bis zu fünf Jahre Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.

(Red.)

  • VIENNA.AT
  • Vorarlberg
  • Vorarlberg: Freispruch von Verleumdung
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen